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   04.03.2022 

Benachteiligte Gebiete als Solarparks nutzen - neue Chance für Agrarflächen in Niedersachsen?

Im letzten Jahr wurde von der Landesregierung in Niedersachsen die Entscheidung verkündet, dass eine Umwandlung von benachteiligten Gebieten in einen Solarpark für die Teilnahme an der EEG-Vergütung berechtigt. Dadurch sinkt die Unsicherheit für Landwirte, ob eine neue PV-Anlage auf den Agrarflächen rentabel ist.

Solarpark EEG-Vergütung
(c) proplanta
Ist ein Umbau von benachteiligten Gebieten in Solarparks eine echte Chance und was ist bei der Entscheidung zu beachten?

Strenge Vorgaben für Solarparks gelockert

Trotz des Fokus der Bundesregierung und der Länder auf eine schnelle Energiewende müssen weiterhin zahlreiche Vorgaben für die Errichtung von neuen Solarparks beachtet werden. In Niedersachsen galt lange Zeit, dass eine Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Vergütung) nur möglich ist, wenn die Photovoltaik-Anlage nicht auf einer landwirtschaftlichen Fläche gebaut wurde. Dadurch sollte die weitere Bewirtschaftung der Flächen gewährleistet und nicht auf Solarenergie umgestellt werden. Seit August 2021 dürfen Landwirte jedoch benachteiligte Flächen für PV-Projekte umrüsten und können so von bisher kaum rentablen Ackerflächen profitieren.

Die EEG-Vergütung bedeutet für Betreiber eines Solarparks eine höhere Absicherung, denn es gibt feste Vergütungssätze für Anlagen. Zwar ist vielfach auch ein Bau ohne EEG-Vergütung möglich, doch müssen die Betreiber ihre Kosten dabei durch Direktverträge mit Abnehmern decken, was gerade für kleinere PV-Anlagen selten infrage kommt. Durch die Qualifikation von Solarparks auf benachteiligten Ackerflächen für die garantierten Preise des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sind Bauern besser abgesichert, falls sie sich für die Errichtung einer PV-Anlage auf bisher bewirtschafteten Gebieten entscheiden.

Welche Flächen gelten als benachteiligte Gebiete in Niedersachsen?

Benachteiligte Gebiete oder Ackerflächen werden von der Europäischen Union (EU) ausgewiesen und gelten als Landschaftsabschnitte, in denen Agrarwirtschaft nur schwer möglich ist. Dazu gehören laut Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 „Berggebiete oder andere aus naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete“. Während die erste Kategorie der Berggebiete in Niedersachsen keine Verwendung findet, gibt es dennoch benachteiligte Gebiete, die in der Gebietskulisse des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgelistet sind. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass im Südwesten und Südosten nur vereinzelt Flächen als benachteiligt eingestuft sind, während ein Großteil des Nordens benachteiligte Gebiete umfasst.

Eigener Betrieb des Solarparks oder Verkauf an einen Investor?

Trotz der Erleichterungen für den Bau von Solarparks auf benachteiligten Ackerflächen sind die Investitionen für das Errichten einer PV-Anlage erheblich. Bereits der Betrieb der vorhandenen Agrarflächen sowie Unterhalt und Modernisierung der Maschinen verursacht für Landwirte hohe Kosten, sodass für die Errichtung eines großen Solarparks kaum Rücklagen bleiben. In diesem Fall haben Besitzer der Ackerflächen die Wahl, einen Kredit aufzunehmen oder das benachteiligte Gebiet an einen Investor mit dem notwendigen Kapital für die PV-Anlage zu verkaufen.

Bei der Einschätzung des Wertes der jeweiligen Flächen kann ein Immobilienmakler helfen, die Preise für ähnliche Flächen in der Umgebung zu ermitteln. Dabei sollten sich Landwirte an einen Experten aus der Region wenden, der sich mit den durchschnittlichen Bodenwerten gut auskennt. Im Norden können andere Preise als im Süden für benachteiligte Ackerflächen aufgerufen werden. Geht es um einen Besitz nahe Hannover rund um die Stadt Isernhagen, sollte ein nahe gelegener Makler Isernhagen kontaktiert werden, der sich mit den Grundstückspreisen von Stadt und Region umfassend auskennt. Dadurch steigen die Chancen, ein marktgerechtes Angebot für die zum Verkauf stehenden Agrarflächen zu erhalten.

Lohnt sich eine PV-Anlage mehr als der landwirtschaftliche Betrieb von benachteiligten Ackerflächen?

Ob sich der Bau einer PV-Anlage auf benachteiligten Gebieten anstelle einer agrarwirtschaftlichen Bewirtschaftung lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Hierbei ist der mögliche landwirtschaftliche Ertrag zu ermitteln und in Relation zu den möglichen Einnahmen durch einen Solarpark zu setzen. Außerdem sollten die Ausgleichszahlungen für die Bewirtschaftung der benachteiligten Ackerflächen in die Rechnung miteinfließen.

Zu berücksichtigen sind auch mögliche zukünftige Anpassungen bei der Auszahlung für Landwirte, denn Änderungen bei den Ausgleichszahlungen in Niedersachsen wurden bereits in der Vergangenheit diskutiert. Ist ein Betrieb der benachteiligten Flächen nur durch die aktuelle Höhe der Ausgleichszahlungen rentabel, kann der Umbau des Agrarlands zu einem Solarpark eine zukunftssichere Lösung sein. Auch hierbei sind allerdings mögliche Unsicherheiten bezüglich des erzielbaren Strompreises für die Produktion der PV-Anlage zu beachten. (Pd)
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