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Erbbaurechtsgesetz Erbbaurecht als Alternative zum Grundstückskauf?05.07.2017 Karlsruhe - Zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Bekämpfung von Bodenspekulationen hat der Gesetzgeber das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) erlassen, mit der Intention, auch wirtschaftlich schwächeren Menschen bzw. Familien, den Erwerb eines Hauses zu ermöglichen, wobei der Kaufpreis für das Grundstück eingespart werden kann.
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