Berlin - Der Haftpflichtzwang für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen wird nicht kommen. Das geht aus der Einigung hervor, die der Vermittlungsausschuss am Mittwoch (21.2.) zur Änderung des Kfz-Haftpflichtrechts erzielt hat.
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Berlin - Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Kfz-Haftpflichtrecht, die auch landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen betreffen, haben am Freitag (2.2.) im Bundesrat keine Zustimmung erhalten.
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