Berlin - Ab sofort kann die "Zentrale Auslands- und Fachvermittlung" bis zu 180.000 rumänische, bulgarische und kroatische Saisonarbeitnehmer ohne individuelle Vorrangprüfung zulassen.
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Mainz - Ab dem 1. Januar 2011 sollen alle Bürger aus den neuen EU-Staaten für die Ausübung von Saisontätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus von der Arbeitserlaubnispflicht befreit werden.
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Berlin - Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zulassung zur Saisonbeschäftigung über Kroatien hinaus auf weitere Drittstaaten auszudehnen.
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