Der Deutsche
Bundestag berät in dieser Woche über eine Änderung des Energiesteuergesetzes, in dem es eine Sonderregelung für Imker für die Nutzung von Pkw zur Betreuung ihrer
Bienenvölker gibt.
Der
Bundesrat hatte sich in einer Empfehlung am 21. September 2012 für eine Gesetzesänderung im Interesse der Schäfer ausgesprochen.
Wegen der teilweise beträchtlichen Entfernungen von der Schäferei zu ihren Schafherden auf den Weide-, Küsten- und Naturschutzflächen ist es für viele Schäfer nicht möglich, diese Strecken mit dem
Traktor zurückzulegen.
Für Traktoren gibt es die Agrardieselsteuer- Rückerstattung. Geländewagen oder Pkws, die die Schäfer nutzen, um ihre Weiden zum Teil mehrmals täglich zur Versorgung der Schafe mit Futter und Wasser oder zum Umsetzen der Tiere zu erreichen, sind von dieser Agrardieselsteuer-Rückerstattung ausgenommen.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, hatte jedoch auf eine Anfrage im Bundestag hin festgestellt, dass die Bundesregierung eine spezielle Regelung für Schäfereien ablehnt.
Betriebe der Schafhaltung seien mit ihren Traktoren bereits in die allgemeine Agrardiesel-Steuervergütung einbezogen. Der Einsatz von anderen Fahrzeugen, insbesondere von Pkws, sei nicht erstattungsfähig und würde insbesondere Standortschäfereien besser stellen, die diese Wegstrecken nicht bewältigen müssten.
Dem widersprach die VDL deutlich in einem Schreiben an den Staatssekretär. Es ginge bei dieser Regelung nicht um einen „Freifahrtschein“ für PKW zur privaten Nutzung, betonte der VDL.
Mit entsprechenden Auflagen sei es möglich, den Anspruch auf die Gruppe der wirklich betroffenen Schafhalter einzuschränken und Missbrauch auszuschließen.
Voraussetzung sei der politische Wille dazu, die Schafhaltung als Beruf und Erwerbsmöglichkeit in Deutschland aufrecht zu erhalten, insbesondere in Zeiten, in denen schon viele Betriebe die Schafhaltung aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben würden.
VDL-Vorsitzender Carl Lauenstein betonte: „Letztlich geht es für unsere Schäfereibetriebe bei den hohen Aufwendungen für die Dieselkosten um Belastungen, die zum Teil auch durch den Bund mit seiner Steuererhebung verursacht werden.
Unser Anliegen ist, der Schafhaltung in Deutschland eine Chance auf Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Schließlich leiden diese Schäfer seit Jahren unter einem massiven Rückgang der Schafbestände und dies, obwohl sie eine Tierhaltung betreiben, die in Gesellschaft und Politik als wünschenswert angesehen wird.“
Die Argumentation für eine Steuer-Rückerstattung teilt ein Großteil der Bundestagsfraktion von CDU/CSU und FDP. Auch die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Birgit Reinemund (FDP) zeigte Verständnis und brachte ihre Unterstützung für die Forderung des VDL in einem Schreiben zum Ausdruck.
Auch Norbert Schindler (CDU), Finanzausschussmitglied des Bundestages, kennt die schwierige Situation der Schafhaltung und Notwendigkeit einer entsprechenden Nachbesserung bei der Agrardieselbesteuerung. (vdl)