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21.09.2017 | 07:16 | Diskreditierung 
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Glyphosat-Bewertung: BfR weist Plagiatsvorwürfe zurück

Berlin - BfR hat sämtliche Originalstudien der Antragsteller sowie Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur im RAR und dem dazugehörigem Addendum selbst geprüft.

Glyphosat-Bbewertung
(c) BfR
In den Medien wurden vereinzelt Vorwürfe erhoben, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) habe signifikante Teile seiner Bewertung von Glyphosat unkritisch aus dem Dossier der Antragsteller - ohne Prüfung auf Plausibilität und fachliche Korrektheit - in den deutschen Bewertungsbericht zur erneuten Genehmigung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittelwirkstoff übernommen. Diese Vorwürfe weist das Institut mit Nachdruck zurück.

„Dies ist ein erneuter Versuch, die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Institutionen zu diskreditieren, die mit der Bewertung gesundheitlicher Risiken bei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen wie Glyphosat beauftragt sind“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die im gesetzlichen Bewertungsverfahren ein gereichten Dossiers sind Zusammenstellungen bereits vorliegender Studien und stellen deshalb selbst keine wissenschaftliche Originalarbeit dar.“

In Europa und weltweit ist es in Bewertungsverfahren nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln üblich und anerkannt, dass Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung auch relevante Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihren Bewertungsberichten integrieren. Auch die Teildokumente des Bewertungsberichts enthalten deshalb solche Textteile aus öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Literaturrecherche eingereicht wurden. Dies wird aus den Überschriften der verschiedenen Kapitel und Teile deutlich.

Die behördliche Gesamteinschätzung enthält neben den eigenständigen Bewertungen immer auch Zusammenfassungen wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Originalstudien und Literaturveröffentlichungen. Diese werden von den Experten des BfR hinsichtlich ihrer Qualität und Relevanz sowie der erhobenen experimentellen Befunde auf eine mögliche gesundheitliche Bedeutung eingehe nd geprüft. „Diese Zusammenfassungen veröffentlichter Studien sind zwangsläufig Teil der Einreichungsunterlagen“, ergänzt BfR-Präsident Hensel.

In den gesetzlichen Verfahren zur gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten, Arzneimitteln und zahlreichen anderen Chemikalien ist es vorgeschrieben, dass ein Hersteller auf eigene Kosten ein vorgeschriebenes Spektrum an experimentellen Prüfungen durchführen muss.

Neben diesen Studien ist auch ein zusammenfassendes Dossier den Bewertungsbehörden vorzulegen. Dabei sind neben Prüfvorschriften (z.B. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) und Qualitätssicherungen (z.B. Gute Laborpraxis, GLP) auch etablierte, international anerkannte toxikologische Standardverfahren zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind frei zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen in die Bewertungsberichte der Behörden aufzunehmen und auszugsweise darzustellen. Die Bewertungsbehörden führen gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe keine eigenen Experimente durch.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Bewertung von Glyphosat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sowie den nationalen, europäischen und weltweiten Konventionen durchgeführt. Ebenso haben die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als koordinierende Stelle ihre Zuarbeit auf Basis des Dossiers der Antragsteller der EFSA zur Verfügung gestellt. Dieses Verfahren wurde überall in der EU auch für alle anderen mehr als 450 bislang genehmigten Pestizidwirkstoffe gleichartig praktiziert.

Der deutsche Bewertungsbericht (Renewal Assessment Report, RAR) zu Glyphosat war nur eine Vorarbeit für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), in der alle eingereichten Originalstudien geprüft wurden. Hierbei handelte es sich um einen Bericht des Berichterstatters Deutschland, der in die gemeinschaftliche Bewertung der für die Risikobewertung zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten eingeflossen ist. Dieser wurde dann auf Basis von Kommentierungen im öffentlichen Peer-Review weiter überabeitet und anschließend von der EFSA und Experten der zuständigen Fachbehörden der Mitgliedsstaaten gründlich geprüft, nochmals kommentiert und umfassend diskutiert.

Nachdem die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) ihre Monographie im Jahr 2015 publiziert hatte, wurde vom BfR noch einmal kritisch diese Bewertung in einem Addendum als Teil des RAR überprüft, in dem nochmals eine Prüfung der Originalstudien vorgenommen wurde.

Nicht der RAR, sondern das BfR-Addendum zum IARC-Bericht, wurde dann als deutsche Behördenbewertung die entscheidende Grundlage zur Bewertung der Kanzerogenität und Mutagenität. Dieser wurde wiederum mit allen Mitgliedsstaaten sowie mit der IARC, dem Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR), der United States Environmental Protection Agency (US-EPA) und der Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in einem Expertenmeeting diskutiert. Dieses Beratungsergebnis war dann die Grundlage für die EFSA Schlussfolgerung.

Nach Abschluss der Risikobewertung von Glyphosat durch die EFSA im Verfahren zur erneuten Wirkstoffgenehmigung hat dann das BfR einen weiteren Bewertungsbericht für die ECHA erstellt, der im Vergleich zum RAR andere Formatvorlagen und die Bewertungsgrundsätze der Gefahrenabschätzung zur Einstufung und Kennzeichnung erfüllen musste. Dieser Bericht wurde ebenfalls von allen Mitgliedsstaaten und der Öffentlichkeit kommentiert, in zwei Anhörungen bei der ECHA erörtert und durch zusätzliche statistische und epidemiologische Recherchen der ECHA ergänzt, bevor er abschließend in deren Ausschuss für Risikobewertung (RAC) beraten wurde.

Das BfR hat also keineswegs, wie von verschiedenen Medien behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen. Vielmehr hat das BfR zahlreiche Passagen der eingereichten Unterlagen gestrichen, wenn diese wissenschaftlich nicht nachvollziehbare oder falsche Aussagen zu den geprüften Originalstudien enthielten. Nicht akzeptierte Darlegungen und Interpretationen wurden dann vom BfR durch eigene Aussagen entsprechend der eigenen Bewertung ersetzt oder ergänzt.

Wenn die Antragsteller Studien korrekt zitieren oder in entsprechenden Zusammenfassungen wissenschaftlich und methodisch korrekt interpretieren, hatten die europäischen Bewertungsbehörden in der Vergangenheit keinen Grund in den zahlreichen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln, Chemikalien und Arzneimitteln, derartige Aussagen umzuschreiben.

Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist.

Dazu gehören:

  • die Europäische Behörde für Lebensmittelsicher (EFSA) sowie die Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
  • die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
  • die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
  • die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
  • die japanische Food Safety Commission
  • die neuseeländische Umweltbehörde EPA
  • das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und
  • die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)


Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfR sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfR eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter http://www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.

BfR
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Kommentare 
der Unbelehrbare schrieb am 22.09.2017 10:08 Uhrzustimmen(19) widersprechen(10)
@cource Du verbreitest wissentlich Lügen. Woher willst du wissen was die AFD vorhat??? Hast du das in deiner Glaskugel Gelesen???
cource schrieb am 22.09.2017 08:43 Uhrzustimmen(31) widersprechen(11)
mit der 300%igen konzernpartei AfD wäre das nicht passiert, denn die hat vor alle störfaktoren der wirtschaft, wie verbraucher-/gesundheits-/naturschutz usw. zu eliminieren
agricola pro agricolas schrieb am 21.09.2017 09:36 Uhrzustimmen(41) widersprechen(15)
Die Vielzahl der weltweit bäuerlichen ANWENDER -zuzuordnen jener Spezies der tumben treudoof „laienhaft“ Nichtwissenden- bekommen zunächst einmal vorsorgend herabwürdigend, anmaßend infam allerdings, dieses Dogma aufgeprägt; beinahe schon mit „päpstlicher Unfehlbarkeit“.

Der durchschnittliche Anwender setzte/setzt nach wie vor Glyphosat als unbedenklichen „HEILSBRINGER“ in großem Stile ein, schenkt also vorstehenden Expertengremien, die sich medial als alleinwissend outen und jedwedes kritisches Hinterfragen Andersdenkender sofort diskreditieren, absolut gutgläubig vollumfänglich Vertrauen.

Finanziert werden jene Experten aber über den Verkauf des in Rede stehenden Produktes!!!
Allein die Tatsache, wie lange und wer alles sich nunmehr wiederum mit der Neuzulassung auseinandersetzt, auch sämtliche staatliche Institutionen, die hier involviert sind, lässt jedoch die berechtigte Frage aufkommen: WER bezahlt DAS alles!? Gehen an der Vielzahl von uns Anwendern solche „Verdummungskosten“ wirklich unbeschadet vorbei!?

Sollte ggf. ein Anwenderschutz greifen müssen, zu welchem Zeitpunkt auch immer, mit der Folge möglicher durchaus berechtigter persönlicher Regressansprüche innerhalb dieser Reihen, gehen selbige aber an der gigantischen Vielzahl solcher „Neunmalgescheiten“ wohlweislich vollkommen vorbei. Mögliche Schäden werden selbstverständlich unverzüglich sozialisiert! Allesamt würden sie sich also geflissentlich die eigenen Hände in absoluter Unschuld zu waschen wissen. Die hochdotierten Saläre fließen unbeschadet und unangetastet auch dann weiter, Monat für Monat!

Das Schlimme dabei ist, dass eine weltweite Vielzahl von Anwendern sich ständig zunehmenden kumulativen Belastungen aussetzen, die in vorstehendem Fragenkomplex innerhalb der Bewertungsregularien bislang welchen Stellenwert eingenommen haben!? Verfügt man hierzu über unabhängige wissenschaftliche Publikationen!? - Und nun!?

So, wie der betriebswirtschaftliche Tod vieler Bauernhöfe sich vor dem öffentlichen Auge still und leise, ganz unbemerkt schleichend vollzieht, so sterben auch viele Bauern selbst -ganz still und leise entschlafen sie ihrem gesellschaftlichen Umfeld!!! Was eine gehäufte Kanzerogenität in selbigen Reihen schlussendlich auslöste, wen interessieren solche Statistiken tatsächlich!? Erfasst man solche innerhalb des bäuerlichen Sozialabsicherungssystemes überhaupt dezidiert, publiziert diese Fälle jedoch wohlweislich nicht, um einer Einstufung als möglicher Berufskrankheit vorbeugen zu wollen/müssen!?

Funktionieren dahingehend solche unheiligen Allianzen staatlich alimentierter „unabhängiger“ Wissenschaft, verbandelt mit der Industrie, nicht noch immer herausragend gut!?

Im Zuge von DIESELGATE ergibt sich allerdings eine rechtlich offensichtlich werdende Konstellation, die zumindest einen der expansionswütigen deutschen/europäischen Chemieriesen aufhorchen lassen sollte:

VW wird aktuell jenseits des Teiches im sprichwörtlichen Sinne brutalst platt gemacht. Das amerikanische Rechtssystem raubt jedem gnadenlos sofort unbeirrt die betriebswirtschaftliche Existenz, sobald sich eine Fehlerhaftigkeit in der Beurteilung nachweisen lässt, wann auch immer, ob mit oder ohne Vorsatz oder sogar unter Zugrundelegung möglicher Arglist, bleibt hierbei zunächst einmal vollkommen außen vor.

Vielleicht sind nun die bei MONSANTO bislang maßgeblich in der Verantwortung stehenden Manager gar nicht unbedingt traurig über die Tatsache, dass im vollkommen berauschenden „Glückstaumel“ eines schon für Anfang 2018 peplanten Vollzuges des erträumten gigantischen Hochzeitsdeals sodann wiederum ein deutsches/europäisches Chemieindustrie-Schwergewicht in der alleinigen Haftung steht!? Kasse vorab hat allerdings clever WER gemacht!? - C‘est la vie! Wie viele Risiko-Milliarden stehen dafür im Raum!? 66 MILLIARDEN, dem Vernehmen nach!!! - Man lasse es sich genüsslich auf der Zunge zergehen! Da lohnt vielleicht der dezidiert vertiefend erweiterte Scharfblick allemal!!!(?)
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