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10.12.2015 | 16:45 | Gründlandumbruchsverbot 

Grünland bleibt Grünland

Stuttgart - Streuobstwiesen und Grünland dürfen nicht mehr in Ackerfläche umgewandelt werden - was die Europäische Union (EU) schon lange vorschreibt, macht jetzt auch das Land zur Regel.

Gründlandumbruchsverbot
(c) proplanta
Der baden-württembergische Landtag hat am Mittwoch eine entsprechende Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes beschlossen. «Wir haben damit Lücken im EU-Recht geschlossen», sagte ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums. Bisher gelte das Verbot, Grünland in Ackerfläche zu verwandeln, nur für Bauern, die Fördergeld von der EU erhalten, künftig aber für alle. Die Opposition sieht mit dem verschärften Gründlandumbruchsverbot die Landwirte gegängelt.
dpa/lsw
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