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11.04.2014 | 13:05 | Agrarumweltmaßnahmen 

Schleswig-Holstein fördert Ackerkultur-Vielfalt

Kiel - Das Land Schleswig-Holstein möchte die Vielfalt landwirtschaftlicher Kulturen erhöhen und im Rahmen der Eiweißstrategie den Anbau von Leguminosen ausweiten.

Leguminosen-Anbau
(c) proplanta
Deshalb können Landwirte in diesem Jahr erstmals eine Förderung für die Teilnahme an der Agrarumweltmaßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ beantragen.

„Ich halte es für den richtigen Weg, dass wir wieder eine größere Kulturartenvielfalt auf den landwirtschaftlichen Ackerflächen bekommen“, erklärt Landwirtschaftsminister Habeck. „In der Ausbildung lernen die Landwirtschaftsschüler viel über den Nutzen zahlreicher Fruchtfolgen. In der landwirtschaftlichen Praxis haben wir dann aber häufig nur drei oder noch weniger Fruchtarten.“

Wer an der Fördermaßnahme teilnehmen möchte, muss auf der gesamten Ackerfläche mindestens  fünf verschiedene Hauptfruchtarten anbauen. Jede Hauptfruchtart muss mindestens 10 Prozent der Ackerfläche ausmachen und darf 30 Prozent nicht überschreiten.

Auf mindestens 10 Prozent der Ackerfläche sind Leguminosen oder Gemenge, die Leguminosen enthalten, anzubauen. Der Getreideanteil darf 66 Prozent der Ackerfläche nicht überschreiten. Nach Leguminosen oder nach Gemengen, die Leguminosen enthalten, ist unmittelbar eine Folgefrucht anzubauen.

Die Maßnahme ist Bestandteil des neuen ELER-Programms der Landesregierung, das im Sommer dieses Jahres bei der EU-Kommission eingereicht werden soll.

Vorgesehen ist derzeit eine jährliche Förderung bis zu 125 Euro je Hektar Ackerfläche (Nettofläche ohne Landschaftselemente), wenn der Leguminosenanteil durch großkörnige Leguminosen wie Lupine oder Ackerbohne erbracht wird (75 Euro je Hektar für Betriebe mit Ökolandbauförderung). 90 Euro je Hektar Ackerfläche werden für kleinsamige Arten gewährt wie Klee oder Luzerne (55 Euro je Hektar Ackerfläche bei Betrieben mit Ökolandbauförderung).

Die derzeit bestehenden Fördersätze stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. „Um zügig mit der Fördermaßnahme starten zu können, haben wir uns aber dennoch entschieden, die Maßnahme schon in diesem Jahr anzubieten“ erklärt Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

Die Förderung kann im Rahmen des Antragsverfahrens für die landwirtschaftliche Betriebsprämie (Sammelantrag) spätestens bis zum 15. Mai 2014 beantragt werden. Bewilligungszeitraum ist der 01.01.2015 bis 31.12.2019.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme und zum Antragsverfahren veröffentlicht das Landwirtschaftsministerium in Kürze in der Fachpresse.

Das Zukunftsprogramm Schleswig-Holstein wird kofinanziert aus den Europäischen Strukturfonds EFRE, EFS, ELER und EFF. (PD)
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