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29.09.2015 | 10:46 | Weinbaupolitik 

Baden-Württemberg: Moderater Ausbau der Weinbauflächen möglich

Stuttgart - Die neuen Anbauregeln der Europäischen Union und die Förderpolitik der Landesregierung sind eine verlässliche Basis für den Weinbau in Baden-Württemberg.

Weinbaupolitik Baden-Württemberg
(c) proplanta
„Mit den ab 2016 geltenden neuen Anbauregeln und der neuen Agrarpolitik werden gute Rahmenbedingungen geschaffen, die den Weinbaubetrieben im Land einerseits Planungssicherheit geben und andererseits die Möglichkeit, ihre Flächen moderat zu erweitern.

Ein besonderes Augenmerk legen wir in unserer neuen Förderpolitik auf den Erhalt der landschaftsprägenden Steillagen, die als Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen auch eine hohe ökologische Bedeutung haben“, sagte Weinbauminister Alexander Bonde bei der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg am Montag (28. September) in Heilbronn.

Fördermaßnahmen für Weinbausteillagen stark ausgebaut



Die Landesregierung geht mit der neuen Steillagen-Förderung auf den von der EU erlaubten Höchstfördersatz und verdreifacht den Bewirtschaftungszuschuss nahezu von 350 auf 900 Euro pro Hektar. Die Förderung der Umstrukturierung von Steillagen ist mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar die höchste bundesweit. „Als Teil unserer Kulturlandschaft sind die Steillagen prägend für den Weinbau in Württemberg. Sie spielen aber auch eine wichtige Rolle für den Natur- und Artenschutz sowie den Tourismus. Um die wertvollen Steillagen zu erhalten, bietet das Land ein ganzes Bündel an Fördermaßnahmen, die wir deutlich aufgestockt haben“, sagte der Minister.

Klimawandel bringt neue Herausforderungen und erfordert Risikomanagement



Der diesjährige Hitzesommer hat gezeigt, dass der Klimawandel ein zentrales Thema für die ganze Gesellschaft ist. Im Bereich der Landwirtschaft wird das Risikomanagement künftig eine wichtige Aufgabe sein. „Wir müssen noch mehr tun, um den Klimawandel zu bekämpfen. Zugleich müssen wir die Landwirtinnen und Landwirte wie auch die Wengerterinnen und Wengerter in die Lage versetzen, dass sie selbst eine Risikovorsorge für solche extremen Wetterbedingungen betreiben können. Deshalb habe ich den Bund aufgefordert, eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe einzuführen. Denn nur so können Betriebe in guten Jahren für Krisensituationen Vorsorge treffen“, betonte Bonde.

Neue Anbauregeln ab 2016



Ein weiteres aktuelles Thema sind die ab 2016 geltenden neuen Anbauregeln. Nach Vorgabe der EU-Kommission gibt es ab dem 1. Januar 2016 ein neues Autorisierungssystem, das bis Ende 2030 gilt und die bisherigen Anbauregeln ersetzt. Nach intensiven Diskussionen auf Bund- und Länderebene wurde das Weingesetz im Hinblick auf die neuen Anbauregeln angepasst. So wird für die Jahre 2016 und 2017 die Fläche der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent deutschlandweit festgelegt.

„Damit können die Rebflächen deutschlandweit pro Jahr nicht um mehr als 300 Hektar zunehmen. Das gibt unseren Betrieben Planungssicherheit, ermöglicht ihnen aber langfristig auch, ihre Flächen moderat zu erweitern“, sagte Bonde. Für eine ausgewogene Verteilung wurde für ganz Deutschland das Prioritätskriterium Steillage beschlossen.

Das bedeutet, dass Flächen mit einer Hangneigung von mehr als 30 Prozent Vorrang vor Flächen mit einer Hangneigung zwischen 15 und 30 Prozent haben. Diese wiederum haben Vorrang vor Flachlagen mit weniger als 15 Prozent Hangneigung. „Damit wird sichergestellt, dass die landschaftlich attraktiven und weinbaulich hochwertigen Steillagen Vorrang bei der Zuteilung von Neuanpflanzungen haben“, sagte Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen:



Förderprogramm FAKT



Im FAKT – dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – hat das Land sowohl in der Förderung des Ökologischen Landbaus als auch in der Förderung des Steillagenweinbaus die Prämien deutlich erhöht. Auch im Rahmen des EU-Förderprogramms zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen wurden die Fördersätze für Mauersteillagen und Handarbeitslagen erhöht.

Für den Erhalt der Steillagen im Weinbau hat das Land den jährlichen Bewirtschaftungszuschuss im Rahmen von FAKT ab 2015 von 350 Euro auf den EU-Höchstsatz von 900 Euro pro Hektar angehoben. Im Ökologischen Landbau wurde neben der Anhebung der Fördersätze auch eine Differenzierung in eine Einstiegsprämie für die Umstellung und eine Prämie für die Beibehaltung der ökologischen Wirtschaftsweise eingeführt. Die erhöhte Einstiegsförderung wird für zwei Jahre gewährt, wobei diese für Dauerkulturen beim Einstieg 1.275 Euro pro Hektar und für die Beibehaltung 750 Euro pro Hektar beträgt.

Der Erhalt der Steillagen ist der Landesregierung sehr wichtig. Umfassend diskutiert wurde das Thema auch beim diesjährigen Weinbau-Steillagen-Kongress am 23. April in Besigheim. Zudem soll Ende des Jahres in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg ein Steillagenvermarktungsseminar stattfinden.

Betriebsprämie im Weinbau ab 2015



Mit der Neuausrichtung der Direktzahlungen der EU-Agrarpolitik wurden 2015 erstmals für Rebflächen Zahlungsansprüche vergeben. Damit werden Rebflächen anderen landwirtschaftlichen Nutzungen und Kulturarten gleichgestellt. Das bedeutet, dass Weinbaubetriebe ab 2015 rund 300 Euro pro Hektar und Jahr bekommen.

Neuanpflanzungen ab 2016



Anträge für Neuanpflanzungsrechte können ab dem 1. Januar 2016 bis zum 1. März 2016 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Über den jeweiligen Antrag wird bis zum 31. Juli 2016 seitens des Bundes entschieden. (mlr-bwl)
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