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23.11.2018 | 09:13 | Aktueller Rat Baden-Württemberg 

Dokumentationspflicht bei Pflanzenschutzmaßnahmen beachten

Karlsruhe - Die Pflanzenschutzexpertin aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis H. Saddedine erinnert an die Dokumentationspflicht.

Dokumentation
Sachkunde- und Beratung - Aufzeichnung der Pflanzenschutzmaßnahmen (Dokumentation) (c) proplanta
Weniger arbeitsintensive Feldzeiten sollten genutzt werden um alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz zu dokumentieren.

Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen. Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren.

Folgende Daten müssen vorhanden sein: Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha.

Achtung: Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft. Die erfassten Daten müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.

(Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 14.11.2018)
LTZ Augustenberg
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