Dieser Bedarf wird meist aus nicht ausgeschöpften Bodenvorräten (nach Raps, späte N-Gaben zu Qualitätsgetreide), Ernterückständen der Vorfrucht (Raps- oder Maisstroh, ZR-Blatt, Leguminosen) oder durch Mineralisierung aus dem Boden bereitgestellt.
Besteht darüberhinaus weiterer Bedarf, so kann dieser mit ausgebrachten Düngemitteln ausgeglichen werden. Diese N-Düngung – meist mit
Gülle oder Gärresten – ist in der Menge am Bedarf der Kulturen unter Berücksichtigung der genannten Faktoren auszurichten.
Eine pauschale N-Düngung – evtl. bis zur zulässigen Höchstgrenze von 80 kg Nt/40 kg NH4-N/ha für flüssige organische Düngemittel – erhöht deutlich die bekannten Risiken:
- geringe Ausnutzung des ausgebrachten Stickstoffs, Erhöhung des N-Bilanzwertes,
- Zunahme des Auswaschungsrisikos über Winter,
- Überwachsen der Bestände.
Gerade der letztgenannte Punkt hat mit der milden Herbst-Witterung der letzten Jahre an Bedeutung gewonnen. Hier sind die Folgen zu beachten: zunehmende Notwendigkeit der Wachstumsregulierung mit PSM, geringere Winterfestigkeit.
Demgegenüber ist mit einer Gülle-/Gärrest-Aufbringung im Frühjahr eine höhere Nährstoffeffizienz (Mineraldünger-Äquivalent) zu erreichen. Voraussetzung ist eine ausreichende Lagerkapazität. Einzeljahre haben hier deutlich gezeigt, dass 6 Monate Lagerkapazität ein Mindestmaß sind.
Zu beachten ist unbedingt die Verpflichtung zur unverzüglichen Einarbeitung von auf unbestelltem
Ackerland oberflächig aufgebrachten flüssigen organischen Düngemitteln und Geflügelkot nach Düngeverordnung. Die Einarbeitung muss spätestens vier Stunden nach Beginn der Aufbringung abgeschlossen sein.