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07.10.2015 | 14:35 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Genehmigung & Veränderungen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für das Mittel Cuprozin progress nach Art. 51 des Pflanzenschutzgesetzes ein neues Anwendungsgebiet genehmigt.

PSM-Update
(c) proplanta
Hinweis: Ab sofort kann Cuprozin progress im Gemüsebau auch gegen Falschen Mehltau (Peronospora destructor) an Schalotte, Knoblauch und Perlzwiebel eingesetzt werden.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ferner mitgeteilt, dass die Zulassung von Fonganil Gold am 31.12.2015 endet. Eine Verlängerung ist nicht möglich, da für Deutschland eine neue Formulierung zugelassen werden muss. Ein Abverkauf ist noch bis zum 30.06.2016 möglich. Die Aufbrauchfrist endet am 30.06.2017.

Hinweis:
Wer das Mittel zur Bekämpfung von Falschen Mehltaupilzen in Feldsalat, Basilikum und Schnittpetersilie im Gewächshaus benötigt, sollte sein Pflanzenschutzmittellager entsprechend bevorraten.

(Wichtige Informationen des LTZ  Augustenberg + Regierungspräsidiums Stuttgart vom  07.10.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg
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