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26.10.2014 | 13:33 | Risikobewertung 

Pflanzenschutzmittel haben in Haus- und Kleingärten nichts verloren

Heidelberg - Anlässlich des Berichtes zur Risikobewertung von Glyphosat durch das Bundesumweltministerium auf der Umweltministerkonferenz (UMK) fordert Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten generell zu überdenken.

Glyphosat
(c) proplanta
Zulassungsfähig ist ein Pflanzenschutzmittel dann, wenn dessen Nutzen, insbesondere für die landwirtschaftliche Pflanzenerzeugung, die Auswirkungen auf den Naturhaushalt als vertretbar erscheinen lässt. Der Bericht des Bundesumweltministeriums kommt zu dem Schluss, dass ein Verbot allein von glyphosathaltigen Herbiziden den Einsatz viel bedenklicherer Herbizide befördern könnte. Deshalb stelle sich generell die Frage, ob die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Haus- und Kleingärten überhaupt vertretbar sei.

Brandenburg unterstützte den Beschluss für ein Verbot der Anwendung von Breitband-Herbiziden im Bereich von Haus- und Kleingärten. Mit diesem wird das Bundesumweltministerium aufgefordert, sich für dieses Verbot einzusetzen. „Wir nehmen die Sorgen in der Bevölkerung ernst und sollten vorsorglich alle Möglichkeiten nutzen, um Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt zu vermindern“, sagte Tack. Gerade in Haus- und Kleingärten gäbe es alternative Unkrautbekämpfungsmöglichkeiten wie Hacken und Jäten. 

Glyphosat ist in vielen Unkrautvernichtungsmitteln enthalten und wird seit Jahrzehnten weltweit zur flächendeckenden Unkrautbekämpfung in der Landwirtschaft eingesetzt, wird aber auch in Haus- und Kleingärten angewendet. Auf EU-Ebene wird Glyphosat derzeit einer grundsätzlichen Neubewertung unterzogen. (Pd)
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