Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
12.12.2011 | 09:05 | Schaf- und Ziegenhaltung 

Fristverlängerung für ältere Schafe und Ziegen

Brüssel - Schaf- und Ziegenhalter müssen Tiere, die vor 2010 geboren wurden, erst ab 2015 auf Transporten einzeln überwachen.

Altes Schaf
Diesen Aufschub hat diese Woche der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (SCoFCAH) gewährt. Bislang war vorgesehen, dass bis Ende 2009 geborene Schafe und Ziegen spätestens ab 2012 unter die Einzeltiererfassung fallen - beispielsweise auf ihrem Gang zum Schlachthof. Für kleine Wiederkäuer, die nach dem 31. Dezember 2009 geboren wurden, gilt bereits heute die Pflicht zur Anbringung eines elektronischen Senders und zur Erfassung sämtlicher Transporte.

Hintergrund sind seuchenrechtliche Bestimmungen. Die Verlängerung der Fristen für ältere Tiere kam auf Druck mehrerer Mitgliedstaaten, insbesondere Großbritanniens, zustande. Der britische Bauernverband (NFU) begrüßte das Abstimmungsergebnis. Laut NFUAngaben können dadurch allein britische Schaf- und Ziegenhalter umgerechnet 4,7 Mio Euro bis 13,5 Mio Euro sparen. (AgE)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Gleich zwei Wolfsangriffe in einer Nacht

 Erneuter Wolfsangriff in Mecklenburg-Vorpommern?

 Gute Preise für Lammfleisch im Ostergeschäft

  Kommentierte Artikel

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein