Im Juni hatten sich mehrere Aktivisten des Vereins „PETA“ widerrechtlich Zutritt zu einem Schweine haltenden Betrieb, der Prignitzer Landschwein GmbH in Neudorf in Brandenburg verschafft. Bei dieser Aktion ist es seinerzeit alles andere als friedlich zugegangen. Von der Polizei wurde auch ein von den Aktivisten eingesetztes Messer sichergestellt. Nach Angaben des ermittelnden Neuruppiner Staatsanwalts, Thomas Böttcher, wird zurzeit mindestens wegen Hausfriedensbruch und Nötigung ermittelt, das Ermittlungsverfahren mit Beschuldigtenvernehmung sei in vollem Gange. Videoaufnahmen belegen, dass an der Aktion auch Dr. Edmund Haferbeck beteiligt war, der gegenüber den Medien gerne als „wissenschaftlicher Berater“ von
PETA Deutschland auftritt.
Wie verschiedenen Medienberichten zu entnehmen war, sind PETA-Aktivisten in Österreich wegen vergleichbarer Aktionen auch mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Dort soll es zu „Einschüchterungen“, „Nötigung“ und „erpresserischer Druckausübung“ gekommen sein, wie das Magazin „Der Standard“ berichtete. Aktivisten wurden dreieinhalb Monate inhaftiert und die Staatsanwaltschaft ermittle „wegen Bildung einer kriminellen Organisation“, einer „mafiaähnlichen Gruppe“. Dafür sieht Staatsanwalt Böttcher beim Brandenburger PETA-Fall zurzeit jedoch noch keinen hinreichenden Tatverdacht.
Welche Rolle dabei Dr. Edmund Haferbeck, der „wissenschaftliche Berater“ von PETA, spielt, bleibt nebulös. Haferbeck wurde erst vor kurzem wegen falscher Tatsachenbehauptungen vor dem Landgericht Hamburg verurteilt. Mit Urteil vom 24. Juli 2009 hat ihn die Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg zu Schadensersatz verurteilt. Schon zuvor hatte Haferbeck im Prozess eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der er sich bei Vermeidung einer Vertragsstrafe verpflichtete, die Verbreitung der falschen, herabwürdigenden Tatsachenbehauptungen über das QS-System und seine Systempartner zu unterlassen.
Undurchschaubar sind auch die Finanz- und Geldströme von PETA sowie die Verflechtungen mit einer erst vor kurzem gegründeten „Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt“ aus München. Immerhin verfügt PETA über ein jährliches Spendenaufkommen von über 1,3 Mio. Euro. Nur: wofür wird das Geld ausgegeben? Welchen Anteil davon Haferbeck bekommt oder ob er ein Beratungshonorar erhält, bleibt im Dunklen.
Die Aktion der Aktivisten in Brandenburg diente anscheinend einzig und allein dazu, die Prignitzer Landschwein GmbH zu diskreditieren. Denn es wurden Film- und Fotoaufnahmen verwandt, mit denen dem Unternehmen
Tierquälerei vorgeworfen wurde. Die Prignitzer Landschwein GmbH hat 1.350 Sauen mit Schweinemast, 13 Fleischereien und beschäftigt 65 Mitarbeiter. Ein Vorzeigebetrieb, der ein leichtes Opfer schien und sich zum gängigen Feindbild stilisieren ließ. Geschäftsführer Ralf Remmert und seine Mitarbeiter sahen sich in den vergangenen Wochen in den Medien einem regelrechten „Spießrutenlauf“ ausgesetzt. Remmert hofft, dass „diese Hexenjagd jetzt endlich vorbei ist und die Wahrheit ans Licht kommt“.
Es sieht danach aus, dass die von PETA und der „Albert Schweizer Stiftung für unsere Mitwelt“ in Umlauf gebrachten Pressemeldungen und Berichte nur das Ziel verfolgen, die PETA und die Stiftung ins Gespräch zu bringen. Den Beteiligten scheint jedes Mittel einschließlich haltloser Anzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz recht zu sein. Sämtliche erhobenen Vorwürfe entbehren der Grundlage, denn die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat das Verfahren gegen die Prignitzer Landschwein GmbH mittlerweile eingestellt. (ISN)
Stellungnahme Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt (15.09.2009):
„Zwischen der im Jahre 2000 von Rechtsanwalt Wolfgang Schindler errichteten Stiftung und PETA bestehen keine Verflechtungen. Die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt arbeitet eigenständig. Sie setzt sich besonders für die sogenannte "Nutz"-Tiere ein und wendet sich gegen die tierquälerische Massentierhaltung. Sie setzt dabei auf konstruktive Dialoge mit allen Beteiligten. Mit gesetzwidrigen Handlungen, die Mitgliedern anderer Organisationen vorgeworfen werden, hat die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt nichts zu tun.
Auch die Behauptung, dass die Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gegen die Prignitzer Landschwein GmbH eine haltlose Strafanzeige erstattet habe, ist unrichtig. Die Stiftung hat sich in der von ihr verfassten Strafanzeige dagegen gewandt, dass die Prignitzer Landschwein GmbH Ferkeln durch das Herausreißen von Hoden nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse im Vergleich zu dem in anderen Betrieben praktizierten Herausschneiden erhebliche zusätzliche Schmerzen zufügt und dadurch gegen § 5 Abs. 1 Satz 4 und gegen § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz verstößt. Die mittlerweile von der Staatsanwaltschaft verfügte Einstellung des Verfahrens bedeutet nicht, dass damit die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens bestätigt wäre. Die Stiftung habe gegen diese Einstellungsverfügung Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Die Stiftung ist bestürzt darüber, dass ein Betrieb, in dem Ferkeln die Hoden herausgerissen werden, als „Vorzeigebetrieb“ bezeichnet wird.
Mahi Klosterhalfen“