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01.09.2011 | 21:01 | Rechtsstreit 

Gerichtsurteil: Wann darf man Tauben töten?

Kassel - In Hessen zieht ein Mann vor Gericht. Er will Tauben töten, darf aber nicht. Nun räumen die Richter ein: Tauben können eine Plage sein. Das Urteil interessiert bundesweit, denn mit den grauen Vögeln ärgern sich viele Städte herum.

Tauben
Für viele sind Straßentauben eine ekelige Plage. Doch ab wann kann man von einer Plage sprechen? Die obersten Verwaltungsrichter Hessens waren sich am Donnerstag bei einem Prozess in Kassel zunächst nicht ganz einig. Zwar nannten sie verwilderte Stadttauben «Schädlinge», die es zu bekämpfen gelte. Aber nur wenn sie in Schwärmen auftreten. Aber wie groß ist ein nicht zu tolerierender Schwarm? Die Antwort blieb der Hessische Verwaltungsgerichtshof schuldig. Ab wann mit Tauben offiziell kurzer Prozess gemacht werden dürfe, müsse im Einzelfall entschieden werden.

Auslöser des Rechtsstreits war ein Falkner aus Villmar in der Nähe von Limburg. Der Kläger Berthold Geis (55) wollte erreichen, dass er im Auftrag - etwa von Firmen oder Kommunen - Tauben fangen, töten und an die Tiere seiner Greifvogelstation verfüttern darf.

Selbst Tierschützer halten das für eine Option. Denn auch ihrer Meinung nach gibt es zu viele Tauben in Städten - deshalb könnten sie auch bekämpft werden. «Straßentauben sind keine Wildvögel, sondern verwilderte Haustauben», sagte Klaus Richarz, Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt. Es sei nichts dagegen einzuwenden, wenn die Zahl der Vögel nach tierschutzrechtlichen Maßstäben reduziert würde.

Der Falkner verbuchte mit seiner Klage aber nur einen Teilerfolg. Die Richter verpflichteten das Veterinäramt im Kreis Limburg-Weilburg, den Antrag noch mal zu prüfen und festzulegen, ab wann eine Plage vorliegt und Tauben getötet werden dürfen. Falkner Geis wartete vergeblich auf schnelle Rechtssicherheit für ihn. «Auch viele Städte warten händeringend auf eine richtungweisende Entscheidung. Ich bin mit der Stadt Frankfurt am Main in Gesprächen, um deren Taubenplage in Angriff zu nehmen.»

Tauben sind vor allem in größeren Kommunen, wo sie viel Futter finden, ein Problem. Nach Schätzungen des Naturschutzbundes Deutschland leben weltweit 500 Millionen Tauben in den Städten. Bewohner ärgern sich über Dreck, Lärm und Gestank und fürchten Krankheiten.

Probleme gibt es zum Beispiel auch in München. Jede der etwa 40.000 Tauben produziert nach Angaben der Stadt zwischen zehn und zwölf Kilo Kot im Jahr - ergibt jährlich bis zu 480 Tonnen allein in München. Der Kot schadet Gebäuden, Baudenkmälern und Kunstwerken - und verursacht Schäden in Millionenhöhe, wie es in einer Broschüre der Stadt heißt. Daher herrscht dort Fütterverbot.

Zahlreiche Städte versuchen den Bestand zu reduzieren oder die Vögel ganz auszurotten. In manchen Ländern werden Tauben gefangen, abgeschossen oder vergiftet. Ein beratender Biologe des Klägers in Kassel sagte jedoch, dass Taubenpopulationen nur schwer zu verringern seien. Es kämen immer wieder neue.

In Deutschland sind sich die Bundesländer nicht einig: In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gelten Stadttauben per Verordnung als Schädlinge, wie der Vorsitzende Richter Joachim Höllein in Kassel sagte. In allen anderen Bundesländern gebe es dazu noch keine Bestimmungen.

Kläger Geis zeigte sich in Kassel nicht als Tauben-Hasser, sondern als Falkner mit einer Geschäftsidee. Er persönlich habe nichts gegen eine einzelne Taube. «Ich bin mit den Brieftauben meines Vater aufgewachsen und kenne mich gut mit den Tieren aus. Wir reden auch nicht über zwei Täubchen auf dem Balkon, sondern wenn Hunderte Tauben ein Firmengelände belagern.» (dpa)
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