Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begrüßt diese vom Fachverband Biogas e.V. organisierte Aktion und verweist zugleich auf die Notwendigkeit einer flächendeckend nachhaltigen und naturverträglichen Erzeugung von Bioenergie.
Das BfN berät den Fachverband bei der Wahl von geeignetem Saatgut. „Blühstreifen aus Mischungen heimischer und gebietseigener Ackerwildkräuter stellen Lebensräume für Flora und Fauna dar, die in der heutigen Agrarlandschaft akut zurückgegangen sind“, sagte Thomas Graner, Zentralbereichsleiter des BfN während der Veranstaltung. Der zunehmende
Maisanbau, u.a. für die Produktion von Biogas, sei aufgrund seiner negativen Auswirkungen auf Natur und Landschaft kritisch zu sehen. Mais biete Tieren und Pflanzen der Agrarlandschaft, insbesondere bei intensivem Anbau mit eingeschränkter
Fruchtfolge, nur begrenzt Lebensraum. Da auch Grünland, davon oftmals artenreiches, in Energiemaisflächen umgewandelt wird, verschärfe sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt weiter.
In dem Projekt Fachverbandes Biogas soll nun die Ansaat von Blühstreifen als sichtbares Zeichen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft beitragen. Blühstreifen sind in vielerlei Hinsicht positiv, denn sie bieten Tier- und Vogelarten Nahrung und Brutstätten und stellen eine Bereicherung für das Landschaftsbild dar.
Die heutige Aussaat der Blühstreifen soll der Auftakt für eine deutschlandweite Verbreitung von Blühstreifen auf landwirtschaftlichen Flächen sein. „Das Projekt „Farbe ins Feld“ ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Erhöhung der Naturverträglichkeit des Energiepflanzenanbaus“, so der BfN-Zentralbereichsleiter. „Trotzdem sind Blühstreifen für sich genommen nicht in der Lage, die negativen Auswirkungen eines großflächigen Maisanbaus aufzufangen!“.
Wichtig seien, neben der Erhaltung von mindestens drei-gliedrigen Fruchtfolgen bei Beschränkung des Anteils einzelner Fruchtfolgeglieder und der Verringerung des Dünger- und Pestizideinsatzes auch effektivere Regelungen zur Erhaltung von artenreichem Dauergrünland sowie Mindestanteile an Strukturelementen, die je nach Landschaftsraum auch Hecken, Säume oder Feldgehölze umfassen müssten. Speziell beim Anbau von
Energiepflanzen sollten außerdem an das Brutverhalten angepasste Erntetermine eingehalten sowie die Verwendung weiterer Kulturarten unterstützt und gefördert werden.
„Aus Sicht des BfN ist erforderlich, dass ein Mindestanteil der Landwirtschaftsfläche mit naturschutzfachlichem Vorrang bewirtschaftet wird“, forderte Graner. Die Gemeinsame
Agrarpolitik soll nach Ansicht des BfN in der anstehenden
Agrarreform die richtigen Rahmenbedingungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung auf der Gesamtfläche schaffen, um Naturschutzziele auch in intensiv genutzten Biomasseregionen zu erreichen. (BfN)