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11.02.2017 | 10:48 | Agrarsubventionen 

Landwirte brauchen Planungssicherheit

Dresden - Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat im Bundesrat weitere Umschichtungen bei der Agrarförderung abgelehnt.

Agrarsubventionen
(c) proplanta
„Der Versuch, statt bisher 4,5 Prozent ab dem Jahr 2018 15 Prozent der Direktzahlungen in die zweite Säule umzuschichten, wäre Wortbruch gegenüber den Landwirten“, sagte der Minister im Bundesrats-Plenum.

„Bereits die seit dem Jahr 2015 geltenden 4,5 Prozent kosten die deutschen Landwirte jedes Jahr 229 Millionen Euro. Schon dieser Kompromiss, auf den sich die deutschen Agrarminister im November 2013 in München verständigt haben, war für die Landwirte schmerzlich, brachte aber zumindest Planungssicherheit. Damit stehen wir bei den Landwirten aber auch im Wort“.

„Gerade in der anhaltend schwierigen Situation, in der sich viele Landwirte nach einer Phase mit lang anhaltend niedrigen Erzeugerpreisen befinden, wären weitere Kürzungen der Direktzahlungen für viele Betriebe nicht zu verkraften“, so der Minister.

„Auf der einen Seite müssen wir Hilfsprogramme für notleidende Betriebe auflegen. Im selben Moment wollen die Landwirtschaftsminister der Grünen genau diesen Betrieben ins Portemonnaie greifen. Das ist weder den Landwirten, noch der Öffentlichkeit zu vermitteln“.

„Schon heute sind die Direktzahlungen an erhebliche Umweltauflagen gebunden. Die Bedingungen für die sogenannte Greeningprämie gehen sogar noch darüber hinaus. Die Landwirte erbringen daher Leistungen für Gesellschaft, die entsprechend zu honorieren sind, auch wenn das den grünen Landwirtschaftsministern aus rein ideologischen Gründen nicht gefällt“.

Hintergrund:

Derzeit erhalten Landwirte in Sachsen eine sogenannte Basisprämie in Höhe von 183,20 Euro pro Hektar. Durch die vorgeschlagene Regelung würde sich dieser Betrag um 31,74 Euro pro Hektar reduzieren. Jeder der rund 7.400 Betriebe in Sachsen würde damit im Jahr im Schnitt 4.600 Euro verlieren. Für alle Landwirte insgesamt läge der Betrag bei rund 28,6 Millionen Euro.
smul
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Kommentare 
trakifreund schrieb am 11.02.2017 21:24 Uhrzustimmen(21) widersprechen(38)
die Direktzahlungen sollten pro Betrieb geleistet werden und bei € 150.000,00 sollte Schluss sein. Der Basisbetrag sollte bei 260,00 € je Hektar liegen und der Greeninganteil bei € 70.-- . Diese Maßnahme würde vor allem die kleineren Familienbetriebe stärken, die auch den ländlichen Raum, die Dörfer vor der Verödung, retten. Da, wo ein Bauer im Dorf ist, ist auch Leben. Die Industriebetriebe mit ihrer Größe von z. Teil mehreren Tausend Hektar haben einen enormen wirtschaftlichen Vorteil bei der Bearbeitung der Felder durch den Einsatz von Großmaschinen. Weiterhin sind sie in der Lage eine Biogas Anlage zu betreiben, aus der sie enorme Gewinne erzielen. Zu überdenken wäre auch, ob man juristische Personen(GmbH´s) voll- kommen von der Förderung ausschließt. Hier sind die Lücken, die sich für Nichtlandwirte öffnen, und ganze Betriebe übernehmen, wie jüngst die Münchner Rück in Mecklenburg.
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