Wie eine Sprecherin der
EU-Kommission am Dienstag bestätigte, läuft die entsprechende Genehmigung am 30. September 2017 aus. Ein Antrag auf Verlängerung sei nicht gestellt worden.
In der
Landwirtschaft ist das Insektizid Fipronil heute noch zur Behandlung von Saatgut zugelassen. Es darf zum Schutz von Bienenvölkern allerdings nur dann eingesetzt werden, wenn das behandelte Saatgut zur
Aussaat im
Gewächshaus bestimmt ist oder wenn es sich um das Saatgut von Lauch-, Zwiebel-, Schalotten- und Kohlpflanzen handelt, die bereits vor der Blüte geerntet werden.
Die Verwendung von Fipronil bei Tieren, die
Lebensmittel liefern, ist in der EU verboten. Neben der Verwendung als
Pflanzenschutzmittel ist noch der Einsatz als
Tierarzneimittel erlaubt. Es darf beispielsweise auf das Fell von Hunden aufgetragen werden, um diese vor Flöhen, Läusen und
Zecken zu schützen.
Der Wirkstoff Fipronil war 1987 vom französischen Chemieunternehmen Rhône-Poulenc entdeckt worden. 2003 erwarb der deutsche BASF-Konzern die Rechte daran.