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24.10.2013 | 14:29 | Tierhaltung Schweiz 

Änderungen der Schweizer Tierschutzverordnung treten in Kraft

Bern - Der Bundesrat hat beschlossen, die Tierschutzverordnung (TSchV) und verschiedene mit ihr zusammenhängende Verordnungen zu ändern. Die Änderungen treten am 1. Januar 2014 in Kraft.

Änderungen der Tierschutzverordnung in der Schweiz
(c) proplanta
Mit der Revision der Tierschutzverordnung (TSchV) vom 23. April 2008 werden gewisse Lücken im geltenden Recht geschlossen und verbesserungswürdige Bestimmungen angepasst.

Die Revision betrifft sowohl Bestimmungen zur Tierhaltung als auch zum Umgang mit Tieren. Unter anderem wird die Liste der verbotenen Handlungen ergänzt, unzulässig werden beispielsweise bei Kühen übermässig lange Zwischenmelkzeiten um an Ausstellungen ein pralles Euter zu erzielen. Bei den Pferden wird das «Barren» verboten, das versteckte Anheben der Hindernisstangen im Training, um das Pferd zu zwingen, die Beine höher anzuheben.

Die Verordnung regelt neu auch die Verwendung stromführender Zäune für Auslaufflächen. Die Ausbildung von Jagdhunden wird den Anforderungen der Jagd angepasst um unter anderem die Jagdhunde besser für die Wildschweinejagd vorzubereiten. Gewisse gewerbsmässige Dienstleistungen zur Betreuung von Tieren werden bewilligungspflichtig. Die Anforderungen beim Nutztiertransport werden angepasst, beispielsweise die Dokumentations- und Informationspflicht des Fahrers.

Beim Verbot von Stacheldraht für Zäune können die kantonalen Veterinärdienste befristete Ausnahmen bewilligen, wenn die Weiden weitläufig sind und der Weidezaun durch weitere Strukturen wie Waldränder oder Trockenmauern für die Pferde deutlich als Grenze wahrnehmbar wird.

Weiter wurden einige technische Änderungen in den Anhängen vorgenommen. Es handelt sich dabei insbesondere um Minimalanforderungen für die Haltung gewisser Tiere oder Tiergruppen. (PD)
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