(c) proplanta Die Haushaltsrubrik 2 mit dem Titel „Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen“, die mit den Agrargeldern weitgehend deckungsgleich ist, soll nach dem Willen der Kommission mit 59,3 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen ausgestattet werden; das wäre ungefähr so viel wie 2014 und entspräche rund 40 % des Gesamthaushalts. Für unvorhergesehene Ausgaben verbleibt eine Marge von 345 Mio. Euro zur absoluten Obergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Die Mittel für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen sollen gegenüber 2014 um 0,3 % auf 43,9 Mrd. Euro steigen. Davon sind 433 Mio. Euro für Krisenmaßnamen reserviert. Ein Großteil der Reserve wird voraussichtlich über eine Kürzung der Direktzahlungen finanziert; bislang rechnet die Kommission mit einem Satz von 1,3 % für Beträge über 2.000 Euro.
Fest stehen wird dies jedoch erst im Herbst, wenn klar ist, wie viele zweckgebundene Einnahmen über Rückforderungen und Strafzahlungen in den EU-Agrarhaushalt fließen. Derzeit wird dafür eine Summe von 765 Mio. Euro erwartet. Gleichzeitig fließen übriggebliebene Restmittel, die von den Direktzahlungen im Haushaltsjahr 2014 für die Krisenreserve einbehalten wurden, an die EU-Landwirte zurück.
Umschichtungen in die Zweite Säule
Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) veranschlagt die Kommission 13,8 Mrd. Euro für das Eingehen neuer Verpflichtungen, während für tatsächliche Ausgaben 11,6 Mrd. Euro eingeplant sind; das wären 1,2 % beziehungsweise 0,5 % weniger als im laufenden Haushaltsjahr.
In der Periode 2014 bis 2020 gibt es keine vorgeschriebene Umschichtung von Direktzahlungen hin zur ländlichen Entwicklung mehr. Allerdings können die Mitgliedstaaten selbst beschließen, Anpassungen von bis zu 15 % ihrer nationalen Obergrenzen vorzunehmen. Für Deutschland einigten sich Bund und Länder auf einen Satz von 4,5 %.
Die Kommission berücksichtigte in ihrem Entwurf allerdings nur solche Transfers, die ihr bis Ende 2013 formell mitgeteilt wurden. Berlin verpasste diese Frist, wie viele andere Mitgliedstaaten auch. Deshalb sind im aktuellen Haushaltsentwurf bislang nur die entsprechenden Kürzungen der Ersten Säule in Frankreich, Lettland und Großbritannien eingerechnet: Zusammen belaufen sich diese auf 622 Mio. Euro für 2015.
Gleichzeitig machen Polen, Kroatien, Malta und die Slowakei von der nur bestimmten Mitgliedstaaten offenstehenden Möglichkeit Gebrauch, Mittel der ländlichen Entwicklung in Direktzahlungen umzuwidmen: In diese Richtung fließen im nächsten Haushaltsjahr 499 Mio Euro. (AgE)
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