„Wir fordern, dass Deutschland mit einer einheitlichen Auffassung in die Verhandlungen zur EU-Agrarreform geht. Es darf nicht passieren, dass sich „Landesfürsten“ mit separaten Denkmodellen profilieren wollen und damit die nationale Position schwächen“, fordert Bauernpräsident Tietböhl vor dem Treffen der Agrarminister.
Der Berufsstand plädiert für eine Fortführung des Zwei-Säulen-Modells (siehe Hintergrund) über 2013 hinaus. Für beide Säulen müsse eine „eindeutige und verlässliche Finanzierungsgrundlage“ geschaffen werden. Die Abgrenzung beider Säulen habe sich bewährt und dürfe nicht aufgeweicht werden. Der Berufsstand befürchtet, dass finanzielle Mittel für die Landwirtschaftsbetriebe zweckentfremdet genutzt werden könnten.
„Eine Modulation (Kürzung) der Direktzahlungen wird vom
Bauernverband ebenso abgelehnt wie eine betriebsgrößenabhängige Degression. Um einen fortgesetzten Verteilungsstreit zwischen der ersten und zweiten Säule der
Agrarpolitik zu beenden, ist eine klare politische Entscheidung über die finanzielle Ausstattung der ersten und der zweiten Säule vonnöten, die bis 2020 Bestand haben muss“, fordert Tietböhl.
Planungssichere, entkoppelte Direktzahlungen sieht der Bauernverband als unverzichtbar für die
Gemeinsame Agrarpolitik an. Direktzahlungen als gesellschaftlicher Beitrag zur Einkommenssicherung sowie der Abgeltung gesellschaftlich erwünschter und nicht über den Markt honorierter Leistungen der Landwirtschaft bräuchten nicht neu erfunden werden, erklärt Tietböhl. Er reagiert damit auf Absichten einzelner Bundesländer einschließlich Mecklenburg-Vorpommern, die für Direktzahlungen neue Hürden und Bedingungen aufbauen wollen.
Im Vorfeld der Agrarministerkonferenz betonte die Bundesregierung, dass sich das Prinzip der pauschalen Abgeltung öffentlicher Güter und Leistungen der Landwirtschaft bewährt habe.
HintergrundZentraler Punkt der letzten
Agrarreform (2007 - 2013) war die sogenannte Entkopplung der Direktzahlungen (erste Säule) von der Produktion. Sie wurden gleichzeitig an neue Kriterien gebunden, sogenannte „Cross Compliance“ und gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen. Mit der zweiten Säule werden Maßnahmen zur Umsetzung von Wachstum, Beschäftigung und
Nachhaltigkeit der ländlichen Räume finanziell flankiert, die Förderung des ländlichen Raumes. (BV M-V)