06.12.2023 | 08:07 | Auslaufmodell
Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindernMünchen/Berlin - Bayern wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten. |
(c) proplanta Mit einer Bundesratsinitiative will der Freistaat die vorgesehenen Regelungen verhindern. Das hat das Kabinett heute in München beschlossen. Die Staatsregierung befürchtet, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf die Milchviehhaltung und die Kulturlandschaft in Süddeutschland hätte. Statt einer gesetzlichen Regelung setzt man in München auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung.
Hälfte der Milchviehbetriebe betroffen
Die Kritik aus Bayern bezieht sich auf einen Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes vom Frühjahr. Die Ressortabstimmung über die Vorlage hat noch zu keinem Ergebnis geführt. Laut BMEL-Vorlage soll die Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahr ganz verboten werden. Die Kombinationshaltung soll auf Betriebe mit maximal 50 über sechs Monate alten Rindern beschränkt werden.
Aus bayerischer Sicht droht damit ein Strukturbruch. Laut Staatsregierung wäre rund die Hälfte der Milchviehbetriebe in Bayern von diesen Regelungen existenziell betroffen. Insbesondere in Grünlandregionen müssten viele alteingesessene Betriebe die Rinderhaltung aufgeben. Die Auswirkungen auf die Ortskerne der Dörfer, das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft und den ganzen ländlichen Raum wären nach Einschätzung der Landesregierung dramatisch. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung müsse daher die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen.
Auslaufmodell
Auch für die bayerische Staatsregierung ist die ganzjährige Anbindehaltung eigenen Angaben zufolge ein Auslaufmodell. Statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setze man jedoch vor allem auf Beratung, Förderung sowie den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung mit rund 37 Mio. Euro gefördert. Wie das Agrarressort weiter mitteilte, haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der 2021 gestarteten Beratungsoffensive den Betrieben in mehr als 1.200 Einzelberatungen Wege in die Zukunft aufgezeigt.
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AgE/rm |
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Kommentare | |
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maximilian schrieb am 06.12.2023 17:50 Uhr | (11) (9) |
Die länger anhaltende Anbindung, also auch die bayerische Kombinationshaltung (245 Tage angebunden) verstößt gegen die zentrale Tierhaltervorschrift im Tierschutzgesetz, § 2 Nr. 1 und 2, die eine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere (1) und die Möglichkeit der artgerechten Bewegung (2) vorschreibt. Das Nicht-Ausführen-Können angeborener, natürlicher Verhaltensweisen verursacht bei den Rindern erhebliches Leiden. Die Zufügung von Leiden ist eine Straftat nach § 17 Nr. 2 a und b TierSchG. D.h. die länger anhaltende Anbindung von Rindern, wie die bayerische Kombinationshaltung (245 Tage angebunden) ist kriminell. |
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