Direktvermarkter seien erfolgreiche Unternehmer, sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber laut Mitteilung vom Dienstag. «Aber sie unterliegen hohen rechtlichen Anforderungen - vom Verbraucherschutz bis hin zum Wettbewerbsrecht.» Jedoch hätten sie dafür keine eigene Rechtsabteilung. Die bürokratischen Vorgaben müssten entschlackt werden. Der Hochschule zufolge macht den Landwirten, die in der
Direktvermarktung tätig sind, vor allem die hohe Zahl an Anträgen und Meldungen zu schaffen.
Die Staatsregierung habe das im Blick, versicherte Kaniber. «Seit mehreren Jahren stärken wir gemeinsam mit der Geschäftsstelle des Beauftragten für Bürokratieabbau den Informationsfluss zwischen Erzeugern und Verwaltung.» Als nächster Schritt werde eine Informationsplattform «Direktvermarktung und Recht» für Landwirtinnen und Landwirte gestartet. «Uns ist wichtig, dass die juristischen Vorgaben dort allgemeinverständlich formuliert werden.»
Landwirte und Obstbauern in der Direktvermarktung verkaufen ihre Produkte direkt an Verbraucher - etwa im
Hofladen oder auf Bauern- und
Wochenmärkten. Zunehmend bestücken Direktvermarkter auch Verkaufsautomaten. Vor allem im Obst- und Gemüseanbau ist der saisonale Direktverkauf an Straßen oder Parkplätzen beliebt. Das unter anderem vom Ministerium betriebene Portal www.regionales-bayern.de listet zurzeit mehr als 3.000 Erzeuger, Dienstleister, Bauernmärkte und Gastbetriebe auf.