Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde in der heutigen Sitzung entgegen der Empfehlung des Agrarausschusses mit großer Mehrheit abgelehnt. Damit tritt die Änderung des Tierschutzgesetzes wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Ebenfalls grünes Licht hat die
Länderkammer für die Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung der Landwirte (
AdL) sowie der Entfristung der 70-Tage-Regelung für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften gegeben. Beide Regelungen sind Bestandteil des Qualifizierungschancengesetzes, dem der
Bundesrat zugestimmt hat.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner begrüßte die Entscheidung der Länderkammer zur 70-Tage-Regelung. Vor allem Sonderkulturbetriebe seien auf
Saisonarbeitskräfte angewiesen. Sie hätten nun bessere Chancen, qualifizierte Arbeitskräfte für die ganze Saison zu gewinnen. Für ausländische Saisonarbeitskräfte bleibe es attraktiv, für eine Saisontätigkeit nach Deutschland zu kommen. Klöckner sieht darin „ein wichtiges Zeichen für unsere Landwirte, damit der Anbau von Wein, Obst und Gemüse in Deutschland angesichts steigender Lohnkosten weiterhin international wettbewerbsfähig bleibt“.