Staatssekretär Peter Bleser erklärte dazu am Freitag, dass die
EU-Kommission die von den Mitgliedern des Zweckverbandes gezahlten Umlagen für nicht mit dem EU-Beihilfenrecht vereinbar hält. Die Kommission fordert Deutschland deshalb auf, sicherzustellen, dass die Beihilfen in Höhe von 30 Millionen Euro binnen vier Monaten nach Bekanntgabe des Beschlusses an die Träger des Zweckverbands zurückgezahlt werden.
Die Bundesregierung hält die Rechtsauffassung der EU-Kommission, dass die Tierkörperbeseitigung keine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sei, für rechtlich unzutreffend. Nach Auffassung der Bundesregierung obliegt es der Entscheidungsfreiheit des Mitgliedstaates, wie die Tierkörperbeseitigung organisiert wird. Anderenfalls würde die Kommission ihr Ermessen an die Stelle des Mitgliedstaates setzen. Dies würde insbesondere auch gefestigten Rechtsprechungen der Europäischen Gerichte widersprechen. (Pp)