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22.09.2013 | 09:02 | Direktbeihilfen-Kürzung 

Direktzahlungen: Auch kleinere Betriebe müssen abgeben

Brüssel - Die Europäische Kommission hat sich dazu entschlossen, in diesem Jahr aufgrund der Haushaltslage bereits alle Direktbeihilfen jenseits eines Freibetrags von 2.000 Euro linear zu kürzen. Das wurde vergangene Woche in Brüssel bekannt.

Direktbeihilfen
(c) proplanta
Ursprünglich hatte die Kommission einen Freibetrag von 5.000 Euro vorgesehen. Dagegen hatte jedoch insbesondere die Bundesregierung protestiert, die eine Begünstigung von Mitgliedstaaten mit vielen Kleinbetrieben befürchtete.

Aufgrund der größeren Grundgesamtheit angezapfter Landwirte dürfte sich der notwendige Kürzungssatz damit von 4,98 % auf 4 % der Beihilfeansprüche verringern. Mit der Verringerung wurde der Freibetrag jenem Wert angeglichen, der ab 2015 gilt: Künftig muss am Beginn eines jeden Haushaltsjahres ein gewisser Betrag von den Direktbeihilfen oberhalb von 2.000 Euro einbehalten werden, um den neuen Fonds für Marktkrisen zu füllen.

Sollte dieser Topf nicht oder nur teilweise benötigtwerden, fließen die verbleibenden Gelder an die Landwirte zurück. Die Kommission macht sich derzeit Gedanken, wie sie dieses Prinzip möglichst einfach umsetzen kann. (AgE)
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