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12.05.2015 | 10:47 | Kartellrechtliche Vorschriften 

Erfolglose Beschwerde gegen «Initiative Tierwohl»

Osnabrück - Die Beschwerde dänischer und niederländischer Bauern bei der EU-Kommission gegen die deutsche «Initiative Tierwohl» ist gescheitert.

Kartellrechtliche Vorschriften
(c) proplanta
Bei der gemeinsamen Initiative von Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Handel sollen Geflügel- und Schweinehalter einen finanziellen Ausgleich bekommen, wenn sie die Haltungsbedingungen in ihren Ställen verbessern. Die Dänen und Niederländer hatten beklagt, dass sie nicht teilnehmen dürfen. Eine EU-Kommissionssprecherin sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag / 12.05.2015) nun: «Auf Basis der vorhandenen Informationen sieht die EU-Kommission derzeit keinen Verstoß gegen kartellrechtliche Vorschriften.» (dpa)  
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