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18.08.2013 | 19:15 | 24. Subventionsbericht 

Finanzhilfen für den Agrarbereich fallen geringer aus

Berlin - Die Hilfen des Bundes im Bereich „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ in Form von Finanzhilfen und Steuervergünstigungen gehen insgesamt zurück. Das geht aus dem 24. Subventionsbericht der Bundesregierung hervor, den das Kabinett diese Woche beschlossen hat.

Finanzhilfen Agrar
(c) Franz Pfluegl - fotolia.com
Danach sinken die Finanzhilfen von gut 680 Mio. Euro in diesem auf voraussichtlich rund 636 Mio. Euro im nächsten Jahr. Der Löwenanteil entfällt dabei auf die Bundesmittel zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die laut Regierungsentwurf 2014 erneut mit rund 400 Mio. Euro zu Buche schlagen.

Deutlich entlastet wird der Bund bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Hier soll der Zuschuss von 150 Mio. Euro in diesem auf 125 Mio. Euro im kommenden Jahr abgesenkt werden. Nur noch knapp 58 Mio. Euro muss der Bund 2014 an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein überweisen; in diesem Jahr sind es noch rund 80 Mio. Euro.

Stärker zu Buche schlägt künftig hingegen der Waldklimafonds; dessen Fördermaßnahmen verdoppeln sich von rund 7 Mio. Euro in diesem auf annähernd 14 Mio. Euro im nächsten Jahr. Ein leichtes Plus verzeichnen die Steuervergünstigungen für den Agrarsektor; hier weist der Subventionsbericht für 2014 ein Gesamtvolumen für den Anteil des Bundes von 540 Mio. Euro aus; im laufenden Jahr sind es 535 Mio. Euro.

Allein 400 Mio. Euro davon macht die Agrardieselentlastung aus. Die Steuerermäßigung für agrarische Mehrgefahrenversicherungen beläuft sich in diesem und im nächsten Jahr auf jeweils 40 Mio. Euro. Durch die Steuerbefreiung für Zugmaschinen und Anhänger entgehen dem Bund Einnahmen von jährlich 60 Mio. Euro. (AgE)
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