Zuvor hatte der Senat in seiner Ersten Lesung ein solches Verbot gestrichen. Bislang gilt in Frankreich - wie in der gesamten Europäischen Union - seit dem 1. Dezember 2013 ein Teilverbot für die neonikotinoiden Wirkstoffe
Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in zahlreichen Kulturen, darunter Raps. Die Assemblée nationale nahm auch wieder einen Artikel in das Gesetz auf, der die Schaffung prioritärer Gebiete für die
Biodiversität vorsieht. Dieser war ebenfalls von der zweiten Kammer gestrichen worden. Zugestimmt haben die Parlamentarier - wie zuvor auch die Senatoren - der Errichtung einer Agentur für Biodiversität (AFB), die einen besseren Schutz natürlicher Räume, der Fauna und der Flora bewirken soll. Die AFB soll zum 1. Januar 2017 entstehen.
Der sogenannten „Nutella-Steuer“ stimmten die Abgeordneten zwar zu, verringerten die Zusatzsteuer auf Palmöl, das der menschlichen Ernährung dient, aber deutlich: Sie soll 2017 nun 30 Euro/t betragen und bis 2020 schrittweise auf 90 Euro/t erhöht werden. Dies sei realistischer, erklärte Umweltstaatssekretärin Barbara Pompili. Der Senat hatte zuvor für eine Zusatzsteuer gestimmt, die 2017 bei 300 Euro/t beginnen und bis 2020 auf 900 Euro/t steigen sollte. Zudem votierten die Abgeordneten jetzt für eine Befreiung von dieser Zusatzsteuer für „nachhaltig“ hergestelltes Palmöl.
Alternative Lösungen findenDas Gesetz geht jetzt zur Zweiten Lesung in den Senat, wo eine Befassung ab dem 10. Mai erfolgen soll. Dort dürfte sich die Debatte vor allem um das Verbot neonikotinoider Wirkstoffe drehen. Bis zum Sommer soll das Vorhaben unter Dach und Fach sein.
Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll begrüßte im Anschluss an die Abstimmung, dass die Abgeordneten ein „plötzliches Verbot“ zum 1. Januar 2017 abgelehnt haben. Zugleich unterstrich der Minister die Notwendigkeit, künftig effiziente alternative Lösungen gegen
Schädlinge und ihren Einfluss auf die Gesundheit der Bienen und die Umwelt zu entwickeln. Le Foll kündigte zudem an, sich auf der Grundlage einer Einschätzung der Behörde für
Lebensmittelsicherheit (ANSES) an die
EU-Kommission zu wenden, „um etwaige Restriktionen in der gesamten Europäischen Union anwenden zu können“.
Umweltministerin Ségolène Royal zeigte sich zufrieden mit dem Beschluss der Nationalversammlung. Nach ihrer Auffassung kann auf dieser Basis eine „ehrgeizige Position“ zum Erhalt der Biodiversität erzielt werden.
Ablehnung überwiegtScharfe Kritik am aufgenommenen Totalverbot neonikotinoider Wirkstoffe in das Gesetz äußerte hingegen die große Mehrheit des landwirtschaftlichen Berufsstandes.
Der Getreide (AGPB)- und der Maiserzeugerverband (AGPM) sowie der Verband der Ölsaaten- und Eiweißpflanzenproduzenten (FOP) werteten das mögliche Totalverbot neonikotinoider Wirkstoffe in einer gemeinsamen Stellungnahme als „absurd, dramatisch und kontraproduktiv“. Sie warnten, eine solche Maßnahme würde die französischen Landwirte gegenüber ihren europäischen Berufskollegen benachteiligen.
Der
Bauernverband (FNSEA) erinnerte Premierminister Manuel Valls an sein Versprechen vom September letzten Jahres, wonach für französische Produzenten ähnliche Regelungen wie für andere europäische Landwirte gelten sollten. Die genossenschaftliche Dachorganisation Coop de France übte ebenfalls scharfe Kritik an der Entscheidung der Abgeordneten für ein Verbot der Neonikotinoide.
Coop de France appellierte an den Senat, zu einer ausgewogenen und pragmatischen Ausgestaltung des Gesetzes in dieser Sache zurückzukehren. Die Organisation der Saatgutproduzenten (UFS) wertete - entgegen der Meinung von Le Foll - diese Maßnahme als „plötzlich“. Zudem gab der Verband zu bedenken, dass ein Verbot keine Lösung sei, um dem Rückgang der
Bienenvölker entgegenzuwirken. Dieser habe vielfältige Ursachen. Die Confédération paysanne beurteilte das Verbot hingegen als Signal für einen Politikwechsel. Der Imkerverband (Unaf) erklärte seine „echte Zufriedenheit“.