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13.01.2018 | 00:04 | Übervolle Güllelager 

Gülleausbringung bedarf einer Einzelgenehmigungen

Kiel - Schleswig-Holsteins Landwirte dürfen ab Dienstag Gülle ausbringen - brauchen dafür aber eine Einzelfallgenehmigung.

Gülleausbringung innerhalb der Sperrfrist
(c) proplanta
Das stellte das Landwirtschaftsministerium am Freitag klar. Es gebe dafür im Norden keine generelle Sondergenehmigung.

Der Bauernverband hatte die Situation dagegen am Donnerstag anders dargestellt und erklärt, dank einer Sondergenehmigung dürften Bauern im Norden vom 16. Januar 00.01 Uhr an Gülle auf ihre Felder ausbringen. Dem widersprach am Freitag das Ministerium.

Normalerweise herrscht eine Sperrfrist vom 1. November bis 31. Januar. Allerdings dürfen die Flächen fürs Ausbringen von Gülle nicht wassergesättigt, überschwemmt, vom Schnee bedeckt oder gefroren sein.

Laut Bauernverband sind viele Grünflächen im Norden aktuell aber wassergesättigt. Wegen des ungünstigen Wetters der vergangenen Wochen mit viel Regen herrscht sind viele Gülle-Lager in Schleswig-Holstein derzeit voll.
dpa/lno
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