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29.05.2010 | 13:00 | Weinbau 

Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa müssen erhalten bleiben

Stuttgart - „Die zentralen Inhalte der ´Stuttgarter Resolution` zur Weiterentwicklung des europäischen Weinbaus, die Ende März 2010 gemeinsam von baden-württembergischen und mittel- und osteuropäischen Weinbauregionen in Stuttgart verabschiedet wurde, müssen sich auch in den Ergebnissen der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) wiederfinden.

Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa müssen erhalten bleiben

Unser Ziel ist es, das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen in Europa zu erhalten", betonte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, vor Konferenzbeginn am Freitag (28. Mai 2010) in Porec, Kroatien.


Der Versammlung der Europäischen Weinbauregionen gehören 67 europäische Regionen an

Erarbeitet werden unter anderem Empfehlungen zu Fragen der Weinbaupolitik, Weinmarktpolitik, globaler Weinhandel, Weinkultur, Weintourismus sowie Oenologie. Im Mittelpunkt der Vollversammlung in Porec stehen die Themenfelder Pflanzrechtsregelung, EU-Anbaustopp und Weinbauförderprogramme der EU, die zugleich Gegenstand der EU-Weinmarktorganisation sind. Die in Porec gefassten Beschlüsse werden in die Beratungen zur EU-Weinmarktpolitik in Brüssel eingebracht.


Europäischen Weinmarktorganisation

„Die EU-Weinmarktorganisation ist in Sachen Markt, Qualität und Wettbewerb der zentrale Rechtsrahmen des europäischen Weinbaus. Mit der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation verfolgt die Europäische Union unter anderem das Ziel, die Wettbewerbskraft des europäischen Weinbaus im Vergleich zu Drittlandanbietern zu stärken", so Staatssekretärin Gurr-Hirsch.


Weinbau in Steillagen


Von besonderer Bedeutung für das Weinbauland Baden-Württemberg sei die Frage der Förderung von Steillagen. Rund 20 Prozent aller Rebflächen im Land würden in Steillagen kultiviert, etwa fünf Prozent seien Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden könnten. „Der Steillagenanbau ist auch ein Markenzeichen und ein Alleinstellungsmerkmal für den europäischen Weinbau", so die Staatssekretärin. Der Rückgang des Weinbaus in vielen Steillagengebieten zeige allerdings, dass diese Weine aus Kostengründen am globalisierten Weinmarkt häufig nicht wettbewerbsfähig seien. Aus diesem Grund sei es erforderlich, die Förderung von Steillagen innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU weiterzuentwickeln.

Gemäß der „Stuttgarter Resolution" sei der Erhalt dieser gewachsenen Weinbaukulturlandschaft wesentlich mit der Frage der Weiterführung des Anbaustopps für Reben verbunden. Nach den im Rahmen der Reform der Europäischen Weinmarktorganisation gefassten Beschlüsse laufe der Anbaustopp für Reben Ende des Jahres 2015 allerdings aus. „Der Beschluss, den Anbaustopp für Reben aufzuheben, muss im Rahmen der für die Gemeinsame Weinmarktorganisation im Jahr 2012 vorgesehenen Halbzeitbewertung unbedingt revidiert werden", betonte Gurr-Hirsch. Der Verzicht auf die bestehenden Anbauregeln würde den Bemühungen um die Förderung von Weinqualität und den Erhalt gewachsener Kulturlandschaften und Weinbausteillagen massiv zuwider laufen. (Pd)

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