In einem von Nordrhein-Westfalen in den
Bundesrat eingebrachten Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, umgehend einen Verordnungsentwurf vorzulegen.
Aufgrund der langen Verzögerung sei bisher versäumt worden, bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft entscheidende Fortschritte zu erzielen, obwohl bereits seit Oktober 2012 ein umfassender Evaluierungsbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
Düngeverordnung vorliege, der konkrete Regelungsvorschläge enthalte, heißt es in dem Antrag.
Zusätzlicher Handlungsdruck sei durch das inzwischen von der
EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden. Die daraus resultierenden finanziellen Folgen sind dem Antrag zufolge allein vom Bund zu tragen.
Nordrhein-Westfalen will seinen Antrag bereits auf der nächsten Bundesratssitzung am 7. November 2014 zur Abstimmung stellen und hat eine sofortige Sachentscheidung ohne vorherige Ausschussbefassung beantragt. (AgE)