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06.01.2011 | 21:00 | Bejagungsschneisen in Silomaisflächen 

Landwirtschaftsministerium informiert zur Förderung von Bejagungsschneisen in Silomaisflächen

Kiel - Bundesweit Schule macht jetzt ein gutes Beispiel aus Schleswig-Holstein zur Regulierung der sich gerade in Maiskulturen wohl fühlenden Schwarzwildbestände.

Bejagungsschneisen in Silomaisflächen
Deren Vermehrung wird nämlich nicht nur im Norden durch den expandierenden Maisanbau unterstützt. So wuchs die Anbaufläche landesweit von ca. 100.000 Hektar im Jahr 2005 auf ca. 176.000 Hektar 2010. Die gezielte Bejagung des Schwarzwilds lässt sich insbesondere auf größeren Parzellen oft nur umsetzen, wenn in den Maiskulturen so genannte Bejagungsschneisen quasi als Sichtachsen angelegt werden.

Zur Vereinbarkeit der Bejagungsschneisen mit den Fördervoraussetzungen für die Gewährung der Betriebsprämie teilt das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit, dass Bund und Länder sich auf ein bundeseinheitliches Verfahren geeinigt haben. Danach bleiben Maisschläge einschließlich der bei der Aussaat angelegten Schneisenflächen für die Betriebsprämie beihilfefähig, wenn im Sammelantrag für solche Parzellen folgende gesonderte Nutzungscodes (NC) angegeben werden:

- NC 415 für Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die Schneise aus der Produktion genommen wird (aktive Begrünung der Schneisenflächen oder Selbstbegrünung)

- NC 416 für Silomais mit Bejagungsschneisen, wenn die Schneise mit anderen Kulturen bebaut wird (zum Beispiel Hafer) (Hinweis: Die vorgenannten NC gelten vorläufig; spätestens im Antragsverfahren 2011 werden die endgültigen NC bekannt gegeben.) Durch die gesonderten Nutzungscodierungen können die Behörden solche Flächen entsprechend kontrollieren.

Sofern Bejagungsschneisen in Silomaisbeständen durch Abhäckseln der Maispflanzen hergestellt werden, bedarf es den oben dargestellten besonderen Deklarierungen nicht. Diese Flächen sind im Sammelantrag in Gänze wie Maisschläge ohne Schneisen mit dem NC 411 zu deklarieren.

Nur bei gleichzeitiger Beantragung von Prämienmaßnahmen, beispielsweise Natura 2000-Prämie, müssen die Schneisenflächen als eigenständige Schläge im Sammelantrag ausgewiesen werden. (PD)
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