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19.10.2009 | 18:59 | Agrarkredite 

Liquiditätshilfe für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe

Erfurt - Seit dem 29.06.2009 nutzt der Freistaat mit dem „Thüringer Liquiditätshilfeprogramm 2009 für landwirtschaftliche Unternehmen“ von der Bundesregierung bereitgestellte Mittel, um seine landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Überbrückung ihrer nach wie vor sehr angespannten Liquiditätslage zu unterstützen.

Liquiditätshilfe
(c) proplanta
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt bewilligt einprozentige Zinsverbilligungen für Liquiditätshilfekredite der Landwirtschaftlichen Rentenbank, die über die Hausbanken ausgereicht werden. Bis heute wurden 96 Anträge auf Zinsverbilligung mit einem durchschnittlichen Darlehensvolumen von 200.000 Euro bewilligt. Die Inanspruchnahme der den Ländern zugebilligten Kreditplafonds liegt in Thüringen mit rund 40 Prozent deutlich über dem Niveau der anderen neuen Länder, bleibt allerdings noch erheblich niedriger als im Bundesdurchschnitt (über 50 Prozent des Gesamtplafonds). Zurzeit stehen noch mehr als 22 Millionen Euro Darlehensvolumen für Thüringer Betriebe bereit.

„Um unseren Agrarunternehmen und den Hausbanken noch ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Liquiditätshilfeanträge und der dazu erforderlichen Kreditbereitschaftserklärungen der Geldinstitute zu geben, haben wir die Frist zur Antragsabgabe im Ministerium um zwei Wochen bis zum 12.11. verlängert“, verkündete heute Minister Dr. Sklenar. „Eine weitere Fristverlängerung ist nicht möglich“, so der Minister. Er verweist dabei auf die vom Bund vorgegebenen Fristen: Bewilligung durch die Länder bis spätestens 15.11., die anschließende Beantragung der Darlehen durch die Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank bis zum 30.11. und Abruf der Mittel bis spätestens 15.12.

Die Programminformation sowie Antragsunterlagen sind hier erhältlich bzw. bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter http://www.rentenbank.de (PD)
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