Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
07.09.2011 | 21:37 | Honig-Urteil 
Diskutiere mit... 
   1   2

Minister Bonde begrüßt EuGH-Urteil

Stuttgart - Baden-Württemberg wird bei Importhonigen die Kontrollen intensivieren.

Honig
"Die grün-rote Landesregierung begrüßt das gestern gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dass Honig, der gentechnisch veränderte Pollen enthält, nur mit einer Zulassung in den Handel kommen darf. Mehr noch: Das Urteil ist auch eine klare Ab-sage an den Anbau von Genveränderten Organismen (GVO). Dies ist ein Durchbruch für den Verbraucherschutz und ein riesiger Erfolg, mit dem wir dem Ziel, die Umwelt zu schützen, ein Stück näher kommen", sagte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, am Mittwoch (7. September) in Berlin. Als Konsequenz des Urteils sieht Minister Bonde die Europäi-sche Kommission und die schwarz-gelbe Bundesregierung in der Pflicht, die bisherigen Regelungen zur Zulassung von GVO und die entsprechende Koexistenzbestimmungen zu überarbeiten.

In Deutschland werde "Deutscher Imkerhonig" und vielfältiger Importhonig im Handel verkauft, teilte Bonde mit. Bei "Deutschem Imkerhonig", aber auch bei bestimmten Auslandsherkünften, sei davon auszugehen, dass aufgrund des Nicht-Anbaus von GVO-Pflanzen auch der Honig keine GVO-Pollen enthalte. Bei Herkunft aus Ländern, in denen GVO in größerem Umfang angebaut werde, wie beispielsweise in Nord- und Südamerika, sei eine Verunreinigung des Honigs mit GVO-Pollen nicht auszuschließen. Das Urteil des EuGH regele nun, dass bei Zulassung und Überwachung eines Lebensmittels hinsichtlich GVO-Bestandteilen keine Toleranzschwelle angewandt werden kann. Dies bedeute, dass auch geringste Verunreinigungen mit GVO nicht mehr zu tolerieren seien, sagte der Verbraucherschutzminister: "Dieses Urteil ist ganz im Sinne der grün-roten Landespolitik und bestätigt unsere Politik. Damit haben wir einen erheblichen Meilenstein erreicht."

"In Baden-Württemberg findet derzeit kein Anbau von GVO-Pflanzen statt. Darüber hinaus rät das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Landwirten grundsätzlich vom Anbau von GVO-Pflanzen ab. Die Landwirte haben keinen ökonomischen Vorteil vom Anbau. Zudem gehen sie nicht absehbare Haftungsrisiken ein", erklärte der Minister. Baden-Württemberg sei ein kleinstrukturiertes Bundesland. Würde GVO-Mais in Deutschland wieder zugelassen, wäre nach Einschätzung von Agrarminister Bonde eine Koexistenz, die einen Eintrag von GVO-Pollen in Honig ausschließen soll, in Baden-Württemberg nicht möglich.

"Baden-Württemberg wird die Untersuchungen von Honig auf GVO-Verunreinigungen intensivieren und insbesondere bei Importhonigen stärker überwachen", kündigte Bonde an. Aufgrund des aktuellen Urteils habe das MLR ein Sonderprobenprogramm veranlasst, das einen Überblick über die Situation auf dem Markt geben soll. "Da in Baden-Württemberg kein GVO angebaut wird, können die Verbraucher darauf vertrauen, dass der heimische Honig auch keine gentechnisch veränderten Organismen enthält", so der Minister. (PD)
Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
GenTHoback schrieb am 11.09.2011 16:18 Uhrzustimmen(48) widersprechen(63)
Wer muß sich ver(r/d)rücken? 1. Absage an den von gen-“technisch“ veränderten Organismen (GVO) oder Verweis auf die Extravaganz der Regelungen? 2. Wirklich ein Durchbruch für Verbraucher- und Umweltschutz-Ziele? 3. Koexistenzbestimmungen – wofür? 4. GVO-Pollen – ein Qualitätsmerkmal für Honig, oder eine Import-Barriere zugunsten heimischen Honigs? 5. Was bedeuten fehlende Toleranzschwellen in diesem Zusammenhang – oder als erheblicher Meilenstein grün-roter Landespolitik? 6. Wer bezahlt hier ein spezielles Überwachungsprogramm? Zu 1.: Nur Voreingenommenheit kann diesen Aspekt übersehen Zu 2.: Im Gegensatz zu verbreiteter Wahrnehmung existiert kein sachlicher Zusammenhang: „Effekte genetischer/gentechnischer Veränderungen hängen ab von den Merkmalen des Organismus´ und seiner Umwelt – nicht von der Technik der Veränderung.“ – eine plausible, breit gestützte wissenschaftliche Aussage. Und sie wird unterfüttert durch eine Fülle internationaler Erfahrung und Beobachtung. Zu 3.: Der Begriff „Koexistenz“ enthält den Aufruf zur Kooperation – sie wird umso verzichtbarer, je effektiver ein Partner zurückgedrängt wird. Zu 4. und 5.: Hier offenbaren sich ökonomische Motive zugunsten der eigenen Wettbewerbsfähigkeit. Zu 6.: Die Kosten für extravagante Regelungen sich schlussendlich von den Verbrauchern zu zahlen.
  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?