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07.05.2015 | 10:03 | Pflanzrechte für Wein 

Rheinland-Pfalz für geringe Ausweitung der Rebfläche

Mainz - Bei der aktuellen Novellierung des Weingesetzes setzt sich Rheinland-Pfalz weiterhin für eine möglichst geringe Ausweitung der Rebfläche in Deutschland ein.

Rebenpflanzung in der EU
(c) proplanta
„Als deutsches Weinbauland Nummer eins hat sich Rheinland-Pfalz erfolgreich dafür eingesetzt, dass die EU-Kommission den Anbau von Reben nicht komplett liberalisiert hat. Damit schützen wir unsere Winzerinnen und Winzer im Wettbewerb und sichern rund 30.000 Arbeitsplätze allein im rheinland-pfälzischen Weinbau“, sagte Höfken am Mittwoch bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Weinbauverbands in Oppenheim.

Sie zeigte sich optimistisch, dass in den aktuellen Verhandlungen zwischen den Ländern und der Bundesregierung eine vernünftige Lösung im Sinne der Weinwirtschaft gefunden werden könne. Erfolgreich habe sich Rheinland-Pfalz bereits dafür eingesetzt, dass bei künftigen Neuanpflanzungen Steillagen Priorität haben sollen und der bürokratische Aufwand für Winzer und Behörden reduziert werden soll. Am Freitag werde der Bundesrat seine Empfehlungen zum Weingesetz abgeben.

Höfken stellte heraus, dass die Landesregierung seit Jahren die Qualitätsoffensive des heimischen Weinbaus unterstütze. Dem stehe eine Ausweitung der Rebfläche entgegen, zumal allein bei den rheinland-pfälzischen Erzeugern Pflanzrechte für rund 2.000 Hektar schlummerten, die jederzeit aktiviert werden könnten. Deshalb habe Rheinland-Pfalz im Sinne der Weinbauverbände auf Bundesebene gefordert, dass die Rebfläche jährlich nur um 0,1 Prozent wachsen soll. Dieser Vorschlag habe im Bundesrat leider keine Mehrheit gefunden. Während der Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Zuwachs um 0,5 Prozent vorsehe, forderte Sachsen sogar 1 Prozent. „Derzeit bahnt sich im Sinne des Deutschen Weinbauverbands ein Kompromiss von 0,3 Prozent an, den wir unterstützen würden“, so Höfken.

Hintergrund der Debatte um die Pflanzrechte ist die Abschaffung des seit 1976 europaweit geltenden Anbaustopps für Reben zum 1. Januar 2016 durch die EU-Kommission. Brüssel sieht vor, dass die Rebfläche jährlich um ein Prozent ausgeweitet werden darf, ermöglicht den Mitgliedstaaten aber eine Begrenzung. (mulewf-rlp)
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