(c) proplanta Der Agrarausschuss des Bundesrats empfiehlt für die Sitzung der Länderkammer am 7. Juli, den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag dazu anzurufen - mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluss des Parlaments aufzuheben. Das Gesetz greife «wesentlich zu kurz und sehe kein ganzheitliches Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung» vor. «Vorgezogene, unvollständige Regelungen von Teilschritten schaffen Unsicherheiten und gefährden den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland in Gänze», heißt es zur Begründung. Ob das Plenum des Bundesrats der Aussschuss-Empfehlung zustimmt, ist aber offen.
Der Bundestag hatte Mitte Juni ein Gesetz von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) beschlossen, das ab 2024 eine Pflichtkennzeichnung für inländische Erzeugnisse vorsieht. Starten soll das Logo zunächst mit Schweinefleisch im Handel. Geplant ist ein System mit fünf Haltungskategorien während der Mast vom gesetzlichen Mindeststandard bis zu Bio. Die Ampel-Koalition hat bereits deutlich gemacht, dass Ausweitungen auf Wurst und die Gastronomie in Angriff genommen werden sollen, ebenso auf Sauen und Ferkel. Seit längerem gibt es schon eine freiwillige Haltungskennzeichnung der großen Supermarktketten.
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