Alternativ können sie auch
hier heruntergeladen werden. Darauf macht der RLV aufmerksam und weist darauf hin, es sich beim Agrardiesel um normal versteuerten Dieselkraftstoff handelt, der nachträglich über eine Steuerrückerstattung ermäßigt wird.
Wie der RLV weiter mitteilt, gebe die EU in einer Richtlinie den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Landwirtschaft ganz oder teilweise von der Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff auszunehmen. Trotz des reduzierten Steuersatzes müssten die deutschen Landwirte, Gärtner und Forstwirte wesentlich höhere Dieselpreise tragen als ihre europäische Konkurrenz. Die Landwirte in Dänemark zahlten zum Beispiel nur 0,6 Cent Steuern pro Liter, in Frankreich nur 0,7 Cent pro Liter. Auch in den Beitrittsländern ist Agrardiesel nach RLV-Angaben niedrig besteuert. Ungarische Landwirte zahlten zum Beispiel durchschnittlich 0,1 Cent Steuern je Liter.
Mit dem Antrag kann für den zur Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung verbrauchten Kraftstoff eine Erstattung der Differenz zwischen regulärem und begünstigtem Steuersatz, das heißt 21,48 Cent je l beantragt werden. Anträge für das Verbrauchsjahr 2009 können bis spätestens 30. September 2010 beim Hauptzollamt Frankfurt/Oder in 03044 Cottbus, Drachhausener Straße 72, entweder online oder in Papierform gestellt werden.
Die RLV-Zentrale und die Geschäftsstellen der Kreisbauernschaften helfen gerne bei der Antragstellung. Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auch im Internet unter
www.rlv.de, Stichpunkt „Formulare und Broschüren“. Die Formulare können auch via Fax unter 02 28/ 5 20 06-59 bestellt werden. (rlv)