Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren ad acta gelegt. Derweil sucht die Bundesregierung nach Wegen, Betrugsversuche bei Nachhaltigkeitsnachweisen zu durchkreuzen. (c) johnmerlin - fotolia.com
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung vom Mittwoch (10.1.) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervor. Demnach sieht die Staatsanwaltschaft keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat.
Den Hinweis auf die möglichen Betrugsfälle hatte die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) laut Bundesregierung von einem Mitwettbewerber am 22. März 2023 erhalten. Es werde angezweifelt, dass für die aus China eingeführten und als fortschrittlich und nachhaltig deklarierten Biokraftstoffe die für diese angezeigte Produktion erforderlichen Mengen an Altspeisefett verfügbar seien. Es bestehe der Verdacht, dass Palmöl anstelle der ausgewiesenen Abfallbiomasse (UCO) eingesetzt worden sei.
BLE hat keine Kontrollbefugnis
Die von der BLE angeordneten Sonderkontrollen, die in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Zertifizierungssystem ISCC in China durchgeführt wurden, haben nach Angaben der Bundesregierung keine Anhaltspunkte für Betrug ergeben. Zudem könne die BLE die technischen Voraussetzungen für die Herstellung von fortschrittlichen Biokraftstoffen in den chinesischen Herkunftsbetrieben nicht abschließend beurteilen.
Die Behörde habe in China nämlich keine Kontrollbefugnis. Deshalb seien bei den Sonderkontrollen keine Betriebe besichtigt worden, und Bildaufnahmen der Anlagen lägen der Bundesanstalt nicht vor. Außerdem gab die Bundesregierung zu bedenken, dass das Vorliegen der technischen Voraussetzungen, um fortschrittliche Biokraftstoffe zu produzieren, kein Garant dafür sei, dass die Ausgangsstoffe korrekt deklariert würden.
Gleichwohl sei es wichtig, Betrug bei der Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen zu verhindern, schreibt die Regierung. Deshalb solle im Rahmen der nationalen Umsetzung von EU-Recht im Zusammenarbeit mit den betroffenen Interessengruppen geprüft werden, wie das nationale Zertifizierungs- und Nachhaltigkeitsnachweisverfahren verbessert werden könne. Derweil leitete die Europäische Kommission am 20. Dezember 2023 ein Antidumpingverfahren ein, das Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in China betrifft. Damit folgt die Kommission einem Antrag des European Biodiesel Board (EBB) vom 7. November 2023.