Wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im
Bundestag zum Agrarstrukturwandel und zu flächenabhängigen
Agrarzahlungen hervorgeht, haben die Kaufpreise für landwirtschaftliche Nutzflächen zwischen 2007 und 2015 im bundesdeutschen Durchschnitt auf 19.578 Euro/ha zugelegt und sich damit mehr als verdoppelt (Dokumentation). Dabei hätten sich die Preise im alten Bundesgebiet von durchschnittlich 16.394 Euro/ha auf 29.911 Euro/ha erhöht, in den fünf neuen Bundesländern von 4.134 Euro/ha auf 14.197 Euro/ha. Im gleichen Zeitraum seien die Kosten für Neupachten im
Schnitt von 215 Euro/ha auf 385 Euro/ha angestiegen, berichtet die Bundesregierung mit Hinweis auf Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Die Kauf- und
Pachtpreise sind damit nach Einschät zung des Bundes in vielen Regionen auf ein Niveau geklettert, das es zahlreichen Agrarbetrieben betriebswirtschaftlich erschwert, sich vor dem Verlust von Pachtflächen zu schützen oder den
Betrieb durch Flächenkauf zu erweitern.
Agrarfremde Investoren heizen Preise anDie Bundesregierung geht davon aus, dass zu dieser
Marktsituation auch die Aktivitäten außerlandwirtschaftlicher Investoren beigetragen haben. Die dadurch weiter angeheizte Entwicklung bei den Bodenwerten und die teilweise damit einhergehende gewinnorientierte Vernachlässigung der
Bodenfruchtbarkeit und des Bodenschutzes könnten dem Ziel einer nachhaltigen Flächenbewirtschaftung zuwiderlaufen. Die Bundesregierung pocht daher auf das agrarpolitische Ziel einer breiten Streuung beim Bodeneigentum.
Die Umsetzung dieses Ziels erfordere aber eine Aktualisierung des landwirtschaftlichen Bodenrechts, um den Vorrang von Landwirten auf dem
Bodenmarkt zu gewährleisten. Notwendig seien auch eine bessere Transparenz auf dem Bodenmarkt sowie die Schließung von Steuerschlupflöchern. Die Bundesregierung gibt in diesem Zusammenhang aber zu bedenken, dass die Ausgestaltung und der Vollzug des Grundstücksverkehrsrechts ausschließlich in die Zuständigkeit der Länder fallen.
Kappung vom EU-Recht gedecktDie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt auch, dass die vollständige Kappung aller flächenabhängigen Agrarzahlungen oberhalb der Grenze von 150.000 Euro eine dreistellige Millionensumme an Fördergeldern freimachen würde. Laut Bundesregierung sind im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik (
GAP) entsprechend dem EU-Recht Kürzungen der Basisprämie oberhalb von 150.000 Euro möglich, die bis zu 100 % der Prämie ausmachen können. Diesen
Schwellenwert hätten im vergangenen Jahr insgesamt 1.972 deutsche
Agrarbetriebe überschritten, von denen ein Großteil in den neuen Bundesländern wirtschafte.
Spitzenreiter bei den Zahlungsempfängern oberhalb des Schwellenwertes war nach Angaben von Destatis Mecklenburg-Vorpommern mit 479 Betrieben, gefolgt von Brandenburg mit 390 betroffenen Unternehmen sowie Sachsen-Anhalt mit 384 großen Höfen. Dem standen Bundesländer wie Hessen und Rheinland-Pfalz gegenüber, in denen jeweils nur ein einziges Unternehmen von der Kappung betroffen wäre.
Kappung fast nur im OstenHätte man 2016 die Kürzung ab 150.000 Euro Basisprämie bei 5 % der zusätzlichen Gelder angesetzt, wäre nach den Berechnungen der Bundesregierung ein Kürzungsvolumen von bundesweit 11,0 Mio. Euro zusammengekommen. Die Kappung aller Gelder oberhalb des Schwellenwerts hätte insgesamt 219,6 Mio. Euro an freiwerdenden Fördergeldern ergeben.
Wegen der Konzentration der flächenstarken
Betriebe im Osten Deutschland wären die Betriebe dort allerdings weitaus stärker von der Kappung betroffen als die Höfe im alten Bundesgebiet. Bei einer vollständigen Einbehaltung der Prämien oberhalb des Grenzwertes wären 2016 mit 210,9 Mio. Euro rund 96,1 % der Kappungssumme auf die ostdeutschen Unternehmen entfallen.