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28.10.2016 | 14:01 | Coop-Übernahme 

Bundeskartellamt gibt Erwerb von Coop durch Rewe unter Auflagen frei

Bonn - Das Bundeskartellamt hat heute die Übernahme des norddeutschen Lebensmitteleinzelhändlers Coop eG, Kiel, durch die REWE Markt GmbH, Köln, unter Auflagen freigegeben.

Rewe
(c) Edyta Pawlowska - fotolia.com
Coop betreibt in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hamburg rund 200 Filialen unter der Marke Sky. 2015 erzielte die Coop einen Umsatz von 1,23 Mrd. €. Rewe ist der zweitgrößte Lebensmitteleinzelhändler in Deutschland. Ihr Umsatz betrug im Jahr 2015 ca. 36 Mrd. €. Der Rewe-Konzern verfügt bundesweit über ca. 6000 Filialen. Rewe plant mind. 55% an der Supermärkte Nord Vertriebs GmbH & Co. KG i.G., Kiel zu erwerben, in die die Standorte der Coop eingebracht werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Wir haben uns alle relevanten Regionen genau angesehen und bewertet, ob auch nach einer Übernahme für die Verbraucher vor Ort noch genügend Auswahlmöglichkeiten existieren würden. In acht regionalen Märkten sowie zwei Hamburger Stadtbezirken hätte die Übernahme der Coop Filialen durch Rewe zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt. Zur Beseitigung dieser Wettbewerbsprobleme haben Rewe und Coop bereits während des laufenden Verfahrens elf Filialen aus den betroffenen Regionalmärkten an die wettbewerblich unabhängige, mittelständische Bartels Langness-Gruppe verkauft.“

Das Bundeskartellamt hat im Fusionsfall Rewe/Coop inhaltlich die gleiche Prüfung durchgeführt wie im Fusionsfall Edeka/Tengelmann. Auf der Absatzseite wurden 45 regionale Markträume in Norddeutschland detailliert untersucht. Hierbei handelte es sich überwiegend um ländliche Gebiete. Darüber hinaus wurde für Hamburg eine Analyse anhand von sieben Stadtbezirken vorgenommen. Die Ermittlungen haben gezeigt, dass die Übernahme in den Regionen Boizenburg, Husum, Ludwigslust, Nauen, Röbel, Schwarzenbek, Schwerin und Wittenburg sowie in den Hamburger Stadtbezirken Nord und Harburg zu einer Behinderung des Wettbewerbs geführt hätte.

Auf den Beschaffungsmärkten – im Verhältnis der Händler zu ihren Lieferanten -  kommt es nach Auffassung des Bundeskartellamtes durch die Übernahme von Coop durch REWE nicht zu einer erheblichen Behinderung wirksamen Wettbewerbs. Maßgeblich hierfür war u.a. die Tatsache, dass das eigenständige Beschaffungsvolumen von Coop lediglich einem Anteil von unter 0,5% am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels entspricht. Rewe und Coop sind bereits seit fast zehn Jahren in einer Einkaufskooperation verbunden, über die Coop 65-70% seiner Waren beschafft. Insoweit war Coop auf der Beschaffungsseite schon in der Vergangenheit nicht als unabhängiger Wettbewerber von Rewe zu sehen, der eine echte Ausweichalternative für die Lieferanten dargestellt hätte.
Pd
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