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23.01.2016 | 02:45 | Bierwerbung 
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Darf Bier als bekömmlich beworben werden?

Ravensburg - Im Zwist um den Begriff «bekömmlich» in der Bierwerbung soll am 16. Februar ein Urteil fallen.

Bekömmliches Bier?
Und wieder geht es um die Frage: Darf Bier als «bekömmlich» beworben werden oder nicht? Das Landgericht Ravensburg will Mitte Februar darüber urteilen. (c) proplanta
Das entschied der Vorsitzende Richter am Freitag bei der Eröffnung des Hauptsacheverfahrens vor dem Landgericht Ravensburg. In dem Prozess streiten eine Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) und der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin darüber, ob Bier mit dem Begriff beworben werden darf oder nicht.

Der Hintergrund des Streits: Die Brauerei hatte auf ihrer Internetseite drei Biersorten mit dem Begriff «bekömmlich» beworben. Das sei eine «reine Qualitätsaussage», sagte der Härles Anwalt am Freitag. Für den VSW ist der Begriff dagegen eine «gesundheitsbezogene Angabe», die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei.

Der Verband erwirkte daher eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei Härle und untersagte dem Unternehmen die Werbung mit dem Begriff. Das Landgericht Ravensburg bestätigte das Verbot im August 2015, befasst sich nun aber erneut mit dem Streit. Beide Parteien hatten sich im Vorfeld der neuen Verhandlung optimistisch gezeigt.

Aus Sicht des Experten für Wettbewerb- und Markenrecht der Frankfurter Kanzlei Dentons, Constantin Rehaag, wird das Gericht wahrscheinlich in der Werbebehauptung auch weiterhin ein Versprechen der Steigerung des Wohlbefindens sieht. «Soweit hier kein durchschlagender neuer Vortrag der Brauerei vorliegt, würde die Entscheidung somit wohl ausfallen wie bisher», sagte Rehaag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Eröffnung des Hauptsacheverfahrens am Freitag dauerte nur eine knappe Stunde. Ob er die Umetikettierung der Flaschen schon abgeschlossen habe, wollte der Richter zu Beginn von Brauereichef Härle wissen. «Bei den Flaschen ja», sagte der Unternehmer. Schwieriger sei es aber bei den 800.000 Bierdeckeln im Lager, von denen einige ebenfalls den Begriff «bekömmlich» trügen.

«Wir müssen alle auspacken und sortieren, um die maßgeblichen Deckel rauszuholen und streichen zu lassen», sagte Härle. «Das ist natürlich nicht sehr bekömmlich.» Helfer seien seit Monaten dabei, die Bierdeckel auszusortieren und zu schwärzen. «Rein pragmatisch haben wir aber gesagt: Wenn wir 400.000 haben, hören wir fürs Erste auf.»
dpa/lsw
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Schmidlin Elisabeth schrieb am 23.01.2016 15:14 Uhrzustimmen(159) widersprechen(148)
Wie immer es kommt auf die Menge an. In vernünftigem Rahmen mit Kollegen usw. warum nicht?? So ist es sicher noch gesünder, als die diversen Süss- und Chemiegetränke. Und die darf man bereits Buschi geben.Obwohl es bekannt ist, dass der Zucker die Entwicklung von Organen schädigen kann und vor allem das Gehirn, Vor allem Aggression werden darauf zurückgeführt. Das wurde schon in 2 Jugendhaftanstalten nachgewiesen. Bei Foodwatch.de finden Sie auch Unterlagen. DER Spezialist ist Prof. Lustig. Selbst die WHO: BIG FOOD, BIG SODA sind genau so schädlich wie BIG Tobacco. Zucker unter seinen diversen Bezeichnungen wird fast überall beigefügt, um billige Rohstoffe "aufzumotzen" Dadurch und nicht über ein gutes Dessert nehmen wir 3 bis 4 mal soviel Zucker zu uns, als gut sein soll. Wo bleiben da die Gesundheitshüter und übrigens wer bezahlt sie??
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