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13.09.2017 | 10:54 | Agrarförderung 
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Förderung für den umweltschonenden Pflanzenschutz

Wiesbaden - „Pflanzenschutz zu minimieren, schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.

Umweltschonende Landmaschinen
(c) proplanta
Aus diesem Grund fördern wir ab sofort Landwirtinnen und Landwirte, die in neue und umweltschonende Maschinen und Geräte zur Unkrautbekämpfung investieren“, sagte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden. Seit Anfang September werden landwirtschaftliche Betriebe vom Land Hessen finanziell unterstützt, wenn sie Maschinen anschaffen, die neuartige mechanische Verfahren zur Unkrautbekämpfung einsetzen.

„Unser Ziel ist,  landwirtschaftlichen Betrieben den Schritt hin zu einem alternativen Pflanzenschutz zu erleichtern. Mit der Förderung schaffen wir bewusst einen Anreiz, den Einsatz neuartiger Verfahren stärker als bisher zu verfolgen“, so die Ministerin.

"Auf diese Weise können auch konventionelle Betriebe die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln deutlich reduzieren.Förderfähig sind Maschinen und Geräte, die über eine elektronische Reihenführung mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren verfügen. Der Fördersatz liegt bei bis zu 20 Prozent, bezogen auf den Netto-Anschaffungspreis. „Die Digitalisierung hat längst die Landwirtschaft erreicht.

Mit der Förderung möchten wir die Landwirtinnen und Landwirte in Hessen deutlich machen, die Möglichkeiten der sogenannten Landwirtschaft 4.0 zu erkennen und sich damit auseinanderzusetzen“, sagte die Ministerin. Die Förderung steigert darüber hinaus die Attraktivität für die Umstellung auf eine ökologische Wirtschaftsweise in der Landwirtschaft. „Bereits 12,6 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Hessen werden ökologisch bewirtschaftet. Damit liegen wir bundesweit mit an der Spitze. Das neue Förderangebot soll helfen, den Ökolandbau in Hessen weiter zu stärken“, so Landwirtschaftsministerin Hinz.

Gefördert werden Maschinen und Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen über das sogenannte Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP). Bisher wurde bereits die Anschaffung von Maschinen gefördert, die  durch eine  emissionsmindernde Ausbringungstechnik für flüssige Wirtschaftsdünger die Umweltbelastungen reduzieren.

Weitere Einzelheiten können einem Merkblatt zur Maschinenförderung entnommen werden, das in Kürze in aktualisierter Version unter folgendem Link zum Download bereitsteht:

https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/foerderangebote/einzelbetriebliche-investitionsfoerderung/agrarinvestitions

Hintergrund:

Der Planungsausschuss Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK), der sich aus den Agrarministerinnen und -ministern von Bund Ländern zusammensetzt, hat Ende August 2017 beschlossen, den Förderkatalog von Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zu erweitern.

Die Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft im Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist befristet bis zum 31. Dezember 2019. Bis zu diesem Zeitpunkt können hessische Landwirte Anträge auf einen Zuschuss bei dem für sie örtlich zuständigen Landwirtschaftsamt bei der jeweiligen Kreisverwaltung stellen.

Vorab stehen der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bzw. das Dezernat Weinbau des Regierungspräsidiums Darmstadt für eine betriebswirtschaftliche und verfahrenstechnische Beratung gerne zur Verfügung.
umwelt-hessen
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Kommentare 
cource schrieb am 16.09.2017 09:41 Uhrzustimmen(12) widersprechen(51)
es geht doch, man muss sich halt nur entscheiden welchem konzern: chemiekonzern oder maschinenkonzern man bevorzugt mit solchen rabatten/steuergelder alimentiert
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