Das Gericht berief sich dabei auf EU-Recht. Das OLG hat nach Angaben eines Sprechers gegen diese Entscheidung keine Revision zugelassen. Dagegen ist allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) möglich(Az.: 2 U 131/18).
Die Klausner-Gruppe aus Österreich hatte das Land Nordrhein-Westfalen auf 54 Millionen Euro Schadenersatz und die Ersatzlieferungen von 1,5 Millionen Festmeter Fichtenholz für sein zwischenzeitlich verkauftes
Sägewerk in Adelebsen bei Göttingen (Niedersachsen) verklagt. Das Landgericht Münster hatte in der ersten Instanz am 21. Juni 2018 die Klage abgewiesen. Der nach dem Orkan Kyrill 2007 geschlossene Vertrag verstoße gegen europäisches Beihilferecht. Die Verträge seien deshalb nichtig. Dem schloss sich das OLG jetzt an.