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13.06.2016 | 14:28 | Tierhaltungsverbot 

Prozess um Berufsverbot gegen Schweinezüchter Straathof beginnt neu

Magdeburg - Das Magdeburger Verwaltungsgericht wird am 28. Juni über das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof verhandeln.

Schweinezüchter Straathof
Ein Landkreis in Sachsen-Anhalt verbietet einem der größten Schweinezüchter Europas die Tierhaltung - wegen mutmaßlicher Tierschutzverstöße. Eineinhalb Jahre dauert der Rechtsstreit darüber. Nun kommt er in eine entscheidende Phase. (c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Es sei ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt worden, sagte Gerichtssprecher Christoph Zieger am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Straathof ist einer der europaweit größten Schweinezüchter mit Ställen in mehreren Bundesländern und im Ausland.

Der Kreis Jerichower Land hatte bereits 2014 das Verbot erlassen, weil in den Ställen mehrfach gegen Tierschutzvorschriften verstoßen worden sei. Dabei ging es unter anderem um die Größe der Ställe, in denen die Zuchtsauen eingesperrt sind. Straathof hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und sich juristisch gewehrt, so dass das Verbot bisher keine Wirkung hatte. Zudem gab er seine Funktion als Geschäftsführer ab und schaltete einen Treuhänder ein, um so womöglich die Folgen einer Niederlage vor Gericht zu reduzieren.

In einem ersten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg war das Verbot des Landkreises bestätigt worden. In der nächsten Instanz kippte das Oberverwaltungsgericht allerdings das Berufsverbot. Allein eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Verbot rechtskräftig werde, sei nicht ausreichend, um schon vollendete Tatsachen zu schaffen. In dem Verfahren geht es um Straathof persönlich, nicht um die von ihm aufgebaute LFG Holding in Genthin-Gladau im Jerichower Land.

Das sich anschließende Hauptverfahren zog sich dann in die Länge, weil alle Beteiligten zunächst die Klärung einer einzelnen Frage - zur Mindestgröße von Ställen - gerichtlich klären lassen wollten. Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg dann gegen Straathof entschieden. Eine Anordnung des Kreises, wonach den Schweinen mehr Platz zur Verfügung gestellt werden soll, sei rechtmäßig gewesen.

Als einen «Durchbruch für mehr Tierschutz in der Schweinehaltung» hatte damals die agrarpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Dorothea Frederking, die Entscheidung bezeichnet. Sie erwarte eine bundesweite Signalwirkung. Nun wird der Prozess in der eigentlichen Frage des Tierhaltungsverbots fortgesetzt.

Der aus den Niederlanden stammende Straathof hat Ställe in den neuen Bundesländern, Bayern, in den Niederlanden und in Ungarn. Jährlich werden nach früheren Angaben bis zu 1,4 Millionen Ferkel produziert. Vergangenes Jahr hatte er die Anteile an der LFD Holding an den Treuhänder gegeben und sich damit noch stärker aus dem Unternehmen zurückgezogen. Als Mitglied eines Beirats wollte er die Firma aber weiterhin unterstützen.
dpa/sa
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