Das war eine der wesentlichen Botschaften, die laut Bundesverband der VOFirmen (BVO) vom Saatguthandelstag ausgingen, der am 3. und 4 Mai auf Burg Warberg mit 175 Teilnehmern stattfand.
Wie der BVO berichtete, wies der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Saatgutverkehrskontrollstellen der Länder, Uwe Sander, im Zusammenhang mit der Anzeige- und Aufzeichnungspflicht für den Handel darauf hin, dass die Saatgutwirtschaft mit der einmaligen Ausnahmeregelung bei der Abgabe und dem Erwerb von Konsumgetreide zu Saatzwecken derzeit gegen geltende sortenschutz- und saatgutverkehrsrechtliche Bestimmungen verstoße. Die Saatgutverkehrskontrollstellen würden das Thema sehr ernst nehmen und Schwarzhandel verfolgen, betonte Sander.
Der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein, Werner Schwarz, sieht das Betriebsmittel
Z-Saatgut aus Sicht der Landwirtschaft laut BVO juristisch nicht ganz so streng. Der Begriff des geistigen Eigentums erschließe sich vielen Landwirten nicht und sie fühlten sich beim Kauf von Saatgut mit der Zahlung von Preis und Lizenz mehrfach „abkassiert“, zitierte der BVO den Verbandspräsidenten. Schwarz appellierte an die Mittlerfunktion des Handels zwischen Landwirt und Züchter. Dieser sollte zum besseren Verständnis der beiden Seiten füreinander beitragen. (AgE)