Dass eine Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrates durchgesetzt werden kann, ist daher nur schwer vorstellbar.
Bislang sei selbst das Bundesumweltministerium davon ausgegangen, dass ein entsprechendes Gesetz zustimmungsbedürftig sei. Die Atomaufsicht sei originäre Aufgabe der Länder, für die sie über Jahre und Jahrzehnte Ressourcen zur Verfügung stellen müssten.
Die jüngsten Äußerungen von Kanzleramtsminister Pofalla offenbaren erneut die Zerrissenheit der Union in einer zentralen Frage. Bundesumweltminister Röttgen sei einmal mehr vorgeführt worden.
Conrad: „Eine Verlängerung der Laufzeiten würde deutlich mehr Belastung für die Länderbehörden mit sich bringen, da sie die Reaktoraufsicht ausüben. Darüber hinaus gilt: Solange kein
Gesetzentwurf zur Laufzeitverlängerung vorliegt, kann auch noch keine Aussage über die Zustimmungsbedürftigkeit getroffen werden.“ (PD)