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08.03.2024 | 00:48 | Agrarsubventionen 
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SUBVENTIONEN - Beruhigungsmittel für unbequeme Lobbys

Stuttgart - Unsere Väter und Großväter mit ihren Entscheidungsträgern dereinst haben aus den Erfahrungen der ersten und zweiten Weltkriege im vergangenen Jahrhundert anschaulich dazugelernt.

SUBVENTIONEN - Beruhigungsmittel für unbequeme Lobbys
(c) proplanta
In dem gefestigten Wissen, dass die Menschen prinzipiell satt werden müssen zu bezahlbaren Preisen, stabilisierte man damit die Befriedung Europas in dieser herausragend gelungenen politischen Mission. Über zwischenzeitlich immerhin drei Generationen hinweg das gesellschaftliche Erfolgskonzept, das einen kontinuierlich steigenden Wohlstand unserer Gesellschaften generierte.

Wie wichtig eben genau diese Einschätzung der notwendigen Erfordernisse für eine grundsolide Zufriedenheit der Menschen untereinander in der entsprechend maßgeblichen politischen Begleitung eines gemeinsamen Für- und Miteinanders war/ist, belegen unsere geschichtlichen Annalen nachdrücklich; HUNGER hat im Verlaufe unserer Menschheitsgeschichte schon immer die blutigsten Kriege hervorgebracht.

Insofern dokumentiert unsere gemeinsame Agrarpolitik heute so einige vorzeigbare Ausnahme-Erfolgsstorys, die man schlichtweg nicht von der Hand weisen kann. Dieses zunehmend filigran perfektionierte System erschuf in nur einer Generation handverlesen wenige Familienimperien, die astronomische Milliarden-Vermögenswerte anhäufen konnten. Clevere Profiteure dieser Wohlstandsarchitektur auf dem Olymp jüngster Zeitgeschichte, die nicht per se kraft Geburt in eben eine solche „Feudalherrschaft“ hineingeboren wurden. Ein exorbitanter Reichtum ohne Blutvergießen hier in Europa; bis dato jedenfalls war dem so.

Blutschwitzen aber auf dem Rücken von wem!? – „Goldene Zügel machen das Pferd nicht besser“ (Seneca)

Wir Wohlstandseuropäer unterliegen mittlerweile dem Irrglauben, dass eine solche kontinuierliche Vermögensmehrung von Glücksgütern seit etwa 150 Jahren ganz simpel bis in die Unendlichkeit den Regelfall abbildet. Man unterliegt jedenfalls einer fatalen Fehleinschätzung, sieht man das als festgeschriebene Gesetzmäßigkeit in Stein gemeißelt.

Diese nicht selten Anderen gestohlenen „VORZÜGE“ darf man niemals ausblenden, wenn man heute zu Recht einen Wertewandel anmahnt, weil eben genau selbige galoppierend geistesstarren Überheblichkeiten, die daraus schlussendlich unschön emporwuchsen, den evolutionären Wertewandel, der überaus positiv die Menschheitsgeschichte des Homo sapiens begleitete im jüngsten Zeitabschnitt, sich dann leider erschreckend umkehren könnte in einen revolutionären Wertewandel. Dieses überaus bedrohliche Damoklesschwert schwebt über unseren Köpfen…!!!

Homo homini lupus est - der Mensch ist dem Mensch ein Wolf.

Seit die europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 25. März 1957 in Brüssel ihren Ursprung nahm, haben wir sukzessive extrem sexy die dortigen Planstellen mit grandiosen Salären ausgestattet, um den gesetzlichen Vorlauf auf den Weg bringen zu können, in einer Art und Weise befördert, wo dieses architektonisch stets anwachsende Sammelbecken der „Guten, unserer Besten, der Allerbesten“ zur europäischen Schaltzentrale der (Über-)Macht auserkoren wurde, so zumindest die überaus hehren Intentionen.

Zuckerbrot –„Subventiönchen“ ohne Unterlass, die man jetzt aber in zunehmender Finanzierungsnot für den gemeinen Bauern rasant kleindampfen muss, weil die monumental weit über sich hinauswachsende europäische Beamtenarchitektur daselbst ihre Euronen (ver)braucht- meets die gefühlt garstigsten mondänen Peitschenhiebe, die jeder heute noch ackernde Bauern schlichtweg soeben einfach wegpacken muss, selbst wenn Physis und Psyche letzterer darunter massiv leiden. Das europäische/deutsche Regelwerk heute ist alles andere als beeindruckend professionell, weit eher nur noch pervers anmaßend.

Dann doch lieber kein verlockend anfütterndes Zuckerbrot, dafür WEG MIT DER KNALLHARTEN PEITSCHE – am besten sofort!!!

Unsere Agrarprämien sind so lange unverzichtbar für den Fortbestand unserer heimischen Landwirtschaft, derweil man dem Bauernstand nicht ermöglichen kann/will, vom Erlös der eigenen händischen Arbeit leben und damit die eigenen Betriebe existenzfähig ausbauen zu können. Eine kreativ innovativ geprägte Ökonomie, die auf unseren Höfen die Zukunft prägen sollte, fußte in erster Linie auf der entsprechend unverzichtbaren Beinfreiheit des freien Unternehmertums, das es in dieser Form so derzeit nicht mehr gibt. Ein solches Ansinnen muss konsolidierend demgemäß in Gesetze gegossen werden

Man vergisst geflissentlich, dass gegenwärtig unsere Familienbauernhöfe immer mehr unter die Räder kommen; hier verfallen in eine lähmende Untergangsstimmung nicht nur sehr viele kleine bzw. mittlere Betriebe, sondern ebenda zu verorten auch per sowieso willkürlicher Definition in Reihen der  mehrheitlich gehypten „leistungsfähigeren Großbetriebe“, wie auch immer diese „Größe“ im Einzelfall konkret definiert sein mag. Die Summe unserer Bauernhöfe hierzulande verkörpert kein monolithisches Gebilde, sondern bilden weit eher ein Konglomerat unterschiedlichster Einzelinteressen ab. - Für meine Begriffe „kämpft“ dato nicht GROSS GEGEN KLEIN, es dominiert knallhart ausschließlich ERFOLG über MISSERFOLG, die Kreativität unserer Individualisten obsiegt in den meisten Fällen.

Aktuell lebt uns das Vermietungsszenario hierzulande in Avantgarde vor, wo auch die Reise in Reihen der landwirtschaftlichen Urproduktion kurz- bis mittelfristig hinführen wird…

Diejenigen, die jetzt uns Bauern beherzt in die Taschen zu greifen wissen, beispielgebend unter Dieselgate II mit einer frechen Steuererhöhung für eine nur marginale Randgruppe unserer Gesellschaft, gönnen sich selbst einen ordentlichen Schluck aus der „Steuer-Pulle“:

Das nächste saftige Gehalts-Plus ab 1. Juli 2024 um satte 6% steht in Erwartung, orientiert am Normallohn. Zusätzliche Finanzspritzen für einige Abgeordnete; der Frühling lässt ab März die Eurönchen sprießen von Bundeskanzler Scholz, Lindner und Habeck. Das Gehalt unseres Kanzlers steigt in der Besoldungsgruppe B11 von 20.702 € auf 22.083 € brutto, noch mehr steht unserem Bundespräsidenten zu, einer eher farblosen Lichtgestalt, dem der Frühling sogar monatlich 23.003 € verheißt. Auch die Pensionsansprüche der Regierungsmitglieder partizipieren. - Mehr Geld für welche abrufbare Leistung!?

Ist das jetzt das Abbild der aktuellen grenzenlosen Haushaltsnot und einem dringend notwendigen Sparzwang im Bundeshaushalt!?

Bewertet man derzeit sachlich nüchtern die wenig professionelle Kommunikation im Umfeld einer höchst brisanten, im Normalfall äußerst sensiblen Verteidigungspolitik, müsste man doch eher selbstkritisch zu einem empfindlichen „Abzug schon in der A-Note“ erstarken. Man huldigt vor eben dieser Realitätskulisse leider eher unbeirrt seiner dato bestens geübten, narzisstisch illustren Extravaganz in oft kaum mehr objektiv nachvollziehbaren politischen Entscheidungen.

Wenn man denkfaul bequem nur die Kurzzeitinitiative omnipräsent parat hält, so sollten die Agrarprämien rigoros komplett eingedampft werden für ALLE(!) Bauernbetriebe -BIO und KONVENTIONELL- damit diese Milliarden für vorstehend privilegierte Hauptstadtbewohner und gleichzeitig für eine anwachsende Brüsseler „Besten-Architektur“ umgeschichtet werden können.

Wer braucht überhaupt deutsche/europäische Bauern heutzutage, wenn der Politiker- und Beamtenapparat zunehmend ins Kraut schießt!? Schlussendlich gelingt es doch heute schon, sich ordinär arbeitsam selbst bis ins letzte Klein-Klein verwalten zu können; ...verstaubtes Arbeitsaufkommen ohne Ende.

Wenn die Köpfe unserer Wiederkäuer reihenweise fallen, weitverzweigte Straßennetze, ausladende Wohnkomplexe, avantgardistische Industriebauten, Monsterstromtrassen u.a. unsere wertvollste Ressource „Boden“ rasant zerstören/versiegeln, müssen die Menschlein zum Weiden auf die Wiese im Schichtbetrieb, irgendwie müssen alle hungrigen Mäuler ja satt werden, um zufrieden und bequem denkfaul zu bleiben. – Ja, Stand heute verdaut der menschliche Organismus leider noch immer keine Euronen...!!!

Wohlstand generiert heute hochfliegend Glückshormone: blinkendes Blech, Sonnentrips rund um den Globus zu jeder Jahreszeit, Traumbilder, die in jenen Köpfen kreiert werden, wenn den Synapsen im jeweiligen Oberzentrum aus der Mitte des Superbodys hinreichend Energie dafür zugeführt wird. Die heute Lifestyle-Balance obsiegt (noch) und wird hoffentlich nie eine grundlegende Life-Balance blindwütig zerstören – denn unsanft auf dem Boden der realen Welt erst einmal wieder gelandet, liebe Leutchen, könnte es ganz schnell sehr blutig enden…!!!
agricola pro agricolas
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Kommentare 
maximilian schrieb am 09.03.2024 19:53 Uhrzustimmen(7) widersprechen(22)
Hallo agricola,
der Landwirt ist freier Unternehmer. Der Lehrer ist in Bayern im Regelfall Landesbeamter. Er steht mit der Verbeamtung in einem besonderen Dienstverhältnis zu seinem Dienstherrn. Er darf nicht streiken, er ist weisungsgebunden, auch was seinen Wohnsitz bzw. seine Arbeitsstätte betrifft. Das Berufsbeamtentum hat erst den Aufbau moderner Staatswesen ermöglicht, und ist Basis unseres Verwaltungsstaates, von dem auch die Landwirte profitieren. Die Besoldung der Regierungsmitglieder und des Verfassungsorgans Bundespräsident sind durch den Bundestag per Gesetz beschlossen, im Auftrag des Souveräns. Ebenso wie die Abgeordnetendiäten. Ich finde diesen Sozialneid niveaulos. Wer mit seinem landwirtschaftlichen Einkommen unzufrieden ist, kann ja z.B. auch in die Politik wechseln.
maximilian schrieb am 09.03.2024 19:23 Uhrzustimmen(7) widersprechen(21)
Hallo agricola,
ich habe kein Handbuch der wahrhaften Natur- und Menschenkenntnisse.
Ein Verzicht auf Milch von durch länger dauernde Anbindung gequälten Kühen ist der erste Schritt, der uns vom beklagten überbordenden Anspruchsdenken wegführt. Dieser Verzicht verringert nicht unseren Wohlstand. Solche Milch darf ohnehin nicht ohne einschlägige Kennzeichnung für den Verbraucher in den Lebensmitteleinzelhandel gelangen. Doch welcher Milchverarbeitungsbetrieb wagt eine Negativwerbung auf seinen Produkten? Dass die länger andauernde Anbindung durch das Nicht-Ausführen-Können angeborener Verhaltensweisen den Milchkühen erhebliche Schmerzen, und vermeidbare Leiden und Schäden zufügt, ist wissenschaftlich unbestritten. Nach den Maßstäben für die Nutzen-Schaden-Abwägung aus Art. 20a GG ist es unzulässig, den Milchkühen Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, entweder wenn sie nicht erforderlich sind, weil es zur Erreichung des jeweiligen Nutzungsziels eine tierschonendere Alternative gibt, oder wenn sie nicht verhältnismäßig sind, weil den mit der jeweiligen Nutzung wahrgenommenen menschlichen Interessen bei einer sachgerechten am Grad der konkreten Betroffenheit ausgerichteten Güter- und Interessenabwägung kein überwiegendes Gewicht gegenüber den beeinträchtigten Unversehrtheits - und Wohlbefindeninteressen der Milchkühe zukommt. D.h. weder die tierquälerische Gewinnung von Milch noch die Pflege der Kulturlandschaft sind so gewichtige menschliche Interessen, dass sie es rechtfertigen würden Milchkühen durch die länger andauernde Anbindung Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen. Milch kann auch tierfreundlicher von Kühen in Laufställen gewonnen werden und in Bayern gibt es 71 Landschaftspflegevereine. Auch der Erhalt kleiner ohnehin defizitärer landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetriebe rechtfertigt nicht die Qualhaltung der länger anhaltenden Anbindung von Milchkühen
agricola pro agricolas schrieb am 09.03.2024 18:19 Uhrzustimmen(21) widersprechen(4)
Tja, Maximilian, dieser absolute Einklang mit der Natur wird uns Wohlstands-Deutschen schon noch gehörig auf die Füße fallen. Warten wir's ab...

Wir haben aus der Coronazeit wahrlich wenig bis nix dazugelernt und sind in unserem überbordenden Anspruchsdenken wieder in einen notorischen Phlegmatismus zurückverfallen. - Wird schon irgendwie gut gehen - ...hoffentlich!?

Ihr persönlich kreiertes Handbuch der wahrhaftigen Natur- und Menschenkenntnisse erscheint mir persönlich bisweilen extrem entrückt...!!!
maximilian schrieb am 09.03.2024 16:07 Uhrzustimmen(5) widersprechen(9)
Hallo agricola, die Knechtung von Milchkühen und anderen Rindern durch die Anbindung ist nicht bloß meine Meinung, sondern geht aus der Guten Landwirtschaftlichen Praxis hervor. Die Leitlinien dazu wurden 2021 von der niedersächsischen Landwirtschaftskammer veröffentlicht. Sind Landwirtschaftsexperten, keine NGO. Das Schicksal der Rinder, egal aus welcher Haltung, ist der Schlachthof. In Bayern gibt es 71 Landschaftspflegevereine. In Baden-Württemberg gibt es 33 Landschaftserhaltungsverbände. Daher mache ich mir um die Kulturlandschaft keine Sorge. Im Übrigen kann eine Alpung auch mit Jungtieren, eine Beweidung auch mit Rindern aus einem Laufstall erfolgen. Die Anbindung ist nicht zwingend erforderlich für den Weidegang. Und Natur ist ja nichts Schlechtes, nichts, was zum Fürchten wäre. Der Mensch lebte mit der Natur im Einklang, bevor die industrielle Landwirtschaft kam.
agricola pro agricolas schrieb am 09.03.2024 10:25 Uhrzustimmen(24) widersprechen(5)
Übrigens:

Ein weiteres Detailchen, das der Herr Maximilian nicht auf dem eigenen Schirm zu haben scheint:

Es gibt eine Untergrenze, unterhalb derer Prämienzahlungen nicht ausgezahlt werden. Das betrifft Millionen von Flächeneigentümern hierzulande.

Schon gewusst!? - Schon medial mit entsprechendem Fingerzeig kommuniziert!?

Was, werter Tur Tur, wenn eben diesem bienenfleißigen Grüppchen die Lust abhanden kommt, unsere Kulturlandschaften auch forthin bedingungs-/kostenlos pflegen zu wollen!? Wie werden Sie, Herr MAXImilian, dann eben einer sehr zügigen Verbuschung solcher lieblos sich selbst überlassenen Landschaften überhaupt noch Herr!? Schlussendlich stellt das eine nicht unmaßgebliche Belastung in erster Linie unserer urbanen Eigentümer dar.

Über 1,8 Mio. Waldbesitzer gibt es dem Vernehmen nach hier in Deutschland mit über 430.000 Weidmännern, ausgestattet mit einem Waffenschein.

Falls Sie sich jetzt festbeißen an diesen Zahlen, das sind keine statitischen, sondern dynamische(!) Zahlen.

Die Bewirtschafter innerhalb unserer ländlichen Räume schmeißen zunehmend entnervt ihr Handtuch, in eben diesem Umfang nimmt jedenfalls forthin nicht der Flächenverbrauch zu. - WARUM!? Wegen überbordendem Reichtum!?

Deutschland hat einen nicht von der Hand zu weisenden ausgeprägten Fachkräftemangel. Verkannt wird augenscheinlich noch immer die gewaltige Aufnahmefähigkeit eines solchen Marktes. Ein fleißiger Bauer ist hier eine gefragte Arbeitskraft, so what!

„Der von Schaffensfreude spricht, hat höchstens Mücken geboren.“ (Marie von Ebner-Eschenbach)

Wie viele lästig summende Mücken umkreisen unsere maßgeblichen Köpfe, stiften Verwirrung, wo man hernach Elefanten in die falschen Porzellanläden entsendet!?

Bisweilen muss einem schon die eigene Hutschnur hochgehen...!!!
agricola pro agricolas schrieb am 09.03.2024 09:11 Uhrzustimmen(14) widersprechen(5)
Copy & Paste als Diskussionsgrundlage, hier im eigentlichen lausig schlecht, verwässernd ausgeführt; das essentielle „Fleisch“ wird dem geneigten Leser (Vorsatz!?) nämlich vorenthalten.

Die heute maßgeblich rechtsverbindlichen Folterinstrumentarien unseres CROSS-COMPLIANCE-Pamphlets tausender Seiten(!) von Richtlinien, Regeln, Verordnungen, Restriktionen, drohendem Ordnungsrecht, das sich gebetsmühlenartig neu zu erfinden weiß -für Ihre Begriffe, Maximilian, ein natürlich überaus legitimes Mamut-Regelwerk open end, das jeder Landwirt quasi als seine „BAUERN-BIBEL“ im Schlafe vorbeten können muss- haben Sie geflissentlich mal einfach unterschlagen.

Sprengte hier natürlich auch den Rahmen. Für den Einzelkämpfer BAUER so jedenfalls heute kaum mehr zu erfüllen, physisch und psychisch nicht (der Bauer, ein gemeiner Krimineller), unter einer willkürlich aufgebürdeten exorbitanten Kostenlast zermalmt, die zusehends die Vermögen unserer Bauerngenerationen aufzufressen weiß (Verstaatlichung von Eigentum über die Hintertür!?).

Es ist also legitim, dass man die Bauern unisono als Bajazzos durch die Zirkusarena zerren darf, Lachsalven auf dem Rücken derselben in Endlosschleife die Runde machen dürfen!? – Die schon legendär gefeierten Brot und Spiele!?

Hinsichtlich der von Ihnen in Rede gestellten Aktivierungsflächen braucht man zunächst einmal Flächen, die in unseren Grundbüchern manifestiert sind, das haben Sie korrekt abgebildet. Dahingehend erfolgt eine sehr strenge Überprüfung. Einen Anspruch auf diese Basisprämie erhebt Jahr um Jahr der jeweilige Flächeneigentümer, selbige bilden auf dem Betriebskonto des Bewirtschafters, der in mehr als mittlerweile 60% der Einzelfälle nicht selbst Eigentümer ist, allenfalls einen „durchlaufenden Posten“ ab!!!

Sind Ihnen diese mittlerweile regelhaften Gegebenheiten tatsächlich nicht gewahr!? Sie betreiben Sie hier weit eher eine Verwässerung der Realitäten, die nicht von der Hand zu weisen sind!? Die Basisprämie in der aktuellen Höhe reicht für das jährliche Pachtentgelt schon längst nicht mehr aus…

Ein gleichgesinnter Bruder im Geiste von unserem wieder gefeierten Ich-Donald, dem wohl neu aufpolierten FIRST PRÄSIDENTEN jenseits des großen Teiches, der in Bälde die Geschicke der Atlantik-Brücke ganz neu zu justieren wissen wird innerhalb derzeitiger geopolitischer Verwerfungen rund um unseren Blauen Planeten, unsere Wirtschaft generell, nicht nur die LW, wird darunter massiv ächzen...!?

Unser Wohlstand fußt auf dem Erfolg des Verbrenners, unserer Chemiebranche. Energie heute ist viel zu teuer, genau daran werden wir enorm zu knapsen haben. Hier bedarf es schneller Lösungen, ansonsten geht unser aller Wohlstand zunehmend den Bach hinunter; wenn ein grundsolides Fundament einfach wegbricht. (Auf nur 3 Sätze lässt sich dieses Thema nur schwerlich herunterbrechen…)

Sie, werter Maximilian, glänzen in vielen Themenkreisen oftmals ohne den Ansatz eines Schimmers. - Das hilft uns fürwahr nicht weiter…!!!
agricola pro agricolas schrieb am 09.03.2024 08:27 Uhrzustimmen(13) widersprechen(6)
„...Wie sollen 50 % des landwirtschaftlichen Einkommens von anderer Seite ersetzt werden?
Ich würde mich sehr freuen und schweigen, wenn ich für 50 % meines Einkommens keine marktübliche Gegenleistung erbringen bräuchte.“ O-Ton MAXImilian

MAXImilians Lobgesänge auf Rukwied, unseren DBV-Präsidenten, fordern Parallelen heraus mit dem beherzten Blick auf eine in unserer Gesellschaft ebenda maßgebliche Berufsgruppe:

Dem Vernehmen nach gibt es im Freistaat Bayern etwa knapp 130.000 Lehrer, zahlenmäßig lt. Statistik vergleichbar mit der Anzahl bäuerlicher Betriebe im Laptop-Lederhosenland.

Von diesen Lehrern arbeiten heute 55% in Teilzeit, an unseren bayerischen Grundschulen verzeichnen wir gerade einmal 33% in Vollzeit beschäftigte Pädagogen.

Die Masse der Lehrer sind Bedienstete des Staates; offensichtlich reicht hier nur die Hälfte der Arbeitszeit, um damit komfortabel sein eigenes Lebensmodell finanzieren u. fröhlich frei gestalten zu können.

Demgegenüber widerspiegelt das Arbeitszeitkonto eines Bauers welche grausam ernüchternden Wahrheiten!?

Auch unsere vornehmlich gehypten bäuerlichen Großbetriebe können von einem dauerhaften Drauflegen nicht überleben, keine gelingende Ökologie ohne die unverzichtbar nachweisbare Ökonomie!!!

Fakten in nüchternen Zahlen aktuell, reelle Erzeugerpreiskonstellationen Ernte 2023 beim Blick durch‘s Schlüsselloch für unsere bäuerliche Produktion:

Winterfuttergetreide 130-140 €/Tonne,
B-Weizen (Brotweizen) 160-170 €/Tonne,
Raps, unser schwarzes Gold, unter 400 €/Tonne,

...u. das ganze nach einem der heißesten Sommer in 2023. Zu wenig zum Leben, ein nicht von der Hand zu weisendes Argument, lieber sterben zu wollen!!!

Aufgrund Putins Rekordernten Tendenz weiter fallend.

Aber Tur Tur MAXImilian hat ausschließlich nur das Ausnahmejahr 2022 auf dem eigenen Flimmerbildschirm, so wie ein kommunikativ irrlichtern rechnender Rukwied auf seinem medialen Präsentierteller.
maximilian schrieb am 08.03.2024 20:06 Uhrzustimmen(8) widersprechen(7)
1. EGFL: Basisprämie

Infolge der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde die bis einschließlich 2014 geltende Betriebsprämie durch ein System aus Direktzahlungen bestehend aus Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greeningprämie und ggf. Junglandwirteprämie ersetzt. Die Basisprämie entspricht in ihrem Charakter im Grundsatz der bisherigen Betriebsprämie. Sie basiert ebenfalls auf einem System von Zahlungsansprüchen, die den Betriebsinhabern grundsätzlich im Jahr 2015 auf Antrag entsprechend dem Umfang der von ihnen angemeldeten beihilfefähigen Flächen neu zugewiesen wurden. Der Betriebsinhaber meldet in jedem Antragsjahr seine beihilfefähigen Flächen und Zahlungsansprüche an, wobei die Aktivierung eines Zahlungsanspruchs mit einem Hektar beihilfefähiger Fläche zur Auszahlung der Basisprämie führt.

Alle Zahlungsansprüche in einer Region (in der Regel = Bundesland) hatten zu Beginn der derzeitigen Förderperiode in 2015 denselben Wert. Die je Region unterschiedlich hohen Werte der Zahlungsansprüche wurden zwischen 2017 und 2019 schrittweise abgebaut, sodass sie seit 2019 in ganz Deutschland einen einheitlichen Wert haben.

Die Basisprämie dient der Einkommenssicherung und Risikoabsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowie auch als finanzieller Ausgleich für die weit höheren Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU im Vergleich zu den Produktionsauflagen von Mitbewerbern auf dem Weltmarkt. Sie ist wie alle anderen Direktzahlungen unmittelbar an die Einhaltung zahlreicher weiterer Auflagen gebunden (sog. "Cross-Compliance-Instrument"). Neben 13 schon bestehenden EU-Verordnungen und Richtlinien des Natur-, Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes, deren Einhaltung laufend und streng überprüft wird, sind Vorgaben zur Erosionsvermeidung als zusätzlich zu erbringende Leistungen ebenso vorgeschrieben worden wie Maßnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und zum Gewässerschutz. Ebenso ist die Beseitigung von Landschaftselementen wie Hecken, Baumreihen und Feldgehölzen verboten. Durch Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung bei aus der Produktion genommenen Flächen und dem Erhalt von ökologisch wertvollen Strukturelementen als Rückzugsgebiete für wildlebende Tierarten in intensiv genutzten Agrarlandschaften leisten die Direktzahlungen so einen Beitrag zum Erhalt landeskultureller Werte und zum Klimaschutz.


2. EGFL: Umverteilungsprämie

Für die ersten 46 Hektar eines Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, wird eine gestaffelte Umverteilungsprämie gewährt (höherer Betrag für die ersten 30 Hektar, niedriger Betrag für bis zu weitere 16 Hektar). Diese Prämie wirkt sich insbesondere für kleine und mittlere Betriebe günstig aus.


3. EGFL: Greening-Prämie

Betriebsinhaber, die ein Anrecht auf Zahlung der Basisprämie haben, müssen auf ihren beihilfefähigen Acker- und Dauergrünlandflächen bestimmte dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden, das sogenannte „Greening“, einhalten. Als Ausgleich wird ihnen für alle beihilfefähigen Flächen des Betriebes, die mit Zahlungsansprüchen aktiviert werden, die Greeningprämie gewährt.

4. EGFL: Erstattung nicht genutzter Mittel der Krisenreserve

In jedem Haushaltsjahr werden die Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe, die einen Freibetrag von 2.000 Euro überschreiten um ca. 1,5 % gekürzt. Diese Mittel stehen zur Finanzierung von gezielten Maßnahmen im Falle einer Krise im Agrarsektor zur Verfügung. Werden die Mittel nicht genutzt, weil keine Krise vorlag oder Krisenmaßnahmen über andere Quellen finanziert wurden, erhalten landwirtschaftliche Betriebe, die Direktzahlungen beantragen, im folgenden Haushaltsjahr eine Erstattung in Höhe des gekürzten Beitrags. Wird die Krisenreserve nur zum Teil genutzt, erfolgt die Erstattung anteilig.


5. ELER: Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete

Mit der Ausgleichszulage in Berggebieten und in benachteiligten Gebieten werden die natürlichen, standortbedingten Nachteile bestimmter Regionen - wie z. B. schlechte Ertragslage, Steillagen mit ungünstigen und aufwändigen Bewirtschaftungsbedingungen - gegenüber den Gunstlagen ausgeglichen. Mit diesem Ausgleich werden die flächendeckende Landbewirtschaftung und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft unterstützt. Durch diese Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe sowie die Arbeitsplätze im vor- und nach gelagerten Bereich gesichert.

Häufig sind die von den Standorteigenschaften benachteiligten Gebiete touristisch geprägt. In diesen Gebieten besitzt die Kulturlandschaft durch den Wechsel von Feldern, Wiesen und Wald und vielen landwirtschaftlichen Kulturen in der Regel einen besonderen landschaftlichen Reiz, den es zu erhalten gilt und der eine Leistung für die Gesellschaft darstellt. Diese Leistung wird von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben erbracht. Ohne Landbewirtschaftung wären der ländliche Raum als Lebens- und Arbeitsumfeld wenig attraktiv und die Einkommen und Arbeitsplätze aus dem Tourismus nicht mehr gesichert. Zunehmend stellen diese weichen Standortfaktoren im ländlichen Raum wichtige Kriterien für die Ansiedlung von Unternehmen und für die Wahl des Wohnortes dar. Somit wird eine lebensfähige Gemeinschaft im ländlichen Raum gewährleistet und der ländliche Lebensraum erhalten.
Die aufgezählten fünf EU-Flächenprämien ergeben nach Rukwied ca. 50 § des landwirtschaftlichen Einkommens.

Wie sollen 50 % des landwirtschaftlichen Einkommens von anderer Seite ersetzt werden?
Ich würde mich sehr freuen und schweigen, wenn ich für 50 % meines Einkommens keine marktübliche Gegenleistung erbringen bräuchte.
Agricola pro agricolas schrieb am 08.03.2024 19:43 Uhrzustimmen(10) widersprechen(5)
Werter Maximilian,

als Freiheitskämpfer für alle für Ihre Begriffe geknechteten Vierbeiner in Anbindehaltung dürfte Ihnen wohl schwerlich entgangen sein, wie viele Köpfe von diesen in den Schweizer Alpen schon gerollt sind - trauriger Vorgeschmack auch für hiesige Verhältnisse.

Ein Problem gelöst, ein anderes sofort auf den Plan gerufen. Innerhalb kürzester Zeitverläufe -gerade einmal 1-2 Jahre- erobert sich die Natur die dortigen Almen zurück. Die Verbuschung infolgedessen ist kaum mehr in den Griff zu bekommen. Gerade eine üppige Wüchsigkeit der Erlen ist beeindruckend. Einmal abgeschnitten und schwupps treiben 10 junge Triebe nach. Die Landschaftsbilder verändern sich rasant.

Ausschließlich eine Ziegenart kann hier eingesetzt werden, um dem entgegenzuwirken. Heidis Ziegenpeter ist aus den Märchenbüchern gehüpft.

Wie schaut's aus, Maximilian, wollen sie diesem Naturburschen nicht ab und an Gesellschaft leisten. Einen florierenden Tourismus wird man dort wohl kaum mehr locken können, schon gar nicht in den Wintermonaten...
maximilian schrieb am 08.03.2024 16:11 Uhrzustimmen(13) widersprechen(7)
Familienbauernhöfe sind ein Gesellschaftsbild der Vergangenheit.
Für den Verbraucher ist die Lebensmittelversorgungssicherheit mit Garantie der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und dem Schutz der Tiere vor Übernutzung von größerer Bedeutung als die handelsrechtliche Form der landwirtschaftlichen Betriebe.
Der Klimaschutz muss mit der Nahrungsmittelproduktion konform gehen.
Landwirte, die sich dem nicht beugen können oder wollen werden verlieren.
Die Möglichkeiten einer industrialisierten Landwirtschaft müssen reguliert werden, um ein Schadensübermaß für unsere Natur und für unsere Mitgeschöpfe die Tiere zu verhindern. Eine wild und unreguliert drauflos wirtschaftende industrielle Landwirtschaft ist sittlich verwerflich.
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