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24.11.2012 | 17:53 | Weinanbau 

Agrarminister Bonde begrüßt Gesetz zur Abgrenzung von Weinmarken

Stuttgart - Weine können künftig mit klarerem Markenprofil in den Läden stehen. Am Freitag hat der Bundesrat einem Gesetz zugestimmt, wonach die Länder künftig besondere Anbaubedingungen in kleineren geografischen Gebieten als bisher unter Schutz stellen können.

Weinberg
(c) proplanta
Die Länder können nun beispielsweise einen Markennamen auf bestimmte Rebsorten oder Höchsterträge je Hektar beschränken. «Ich begrüße es sehr, dass es jetzt die Möglichkeit gibt, die Herkunftsbezeichnungen für unsere Qualitätsweine und die Steillagenweine mit einem bestimmten Weinprofil zu verknüpfen», sagte Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) am Freitag in Stuttgart.

Mit dem Gesetz sollen die regionalen Unterschiede des Weinbaus in Deutschland besser berücksichtigt werden. Bonde sieht darin eine Möglichkeit, Qualität und Herkunft der baden-württembergischen Weine besser herauszustellen. «Ich hoffe, dass die Branche von dieser Regelung, für die wir uns mit Nachdruck eingesetzt haben, regen Gebrauch macht.» (dpa/lsw)
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